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Pause von der Maske weiterhin garantiert

Bereits im Frühjahr hatten die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung (IV) mit dem ersten seit Jahrzehnten abgeschlossenen Generalkollektivvertrag arbeitsrechtliche Begleitmaßnahmen zur Pandemie fixiert.

Diese Erleichterung haben die Betroffenen nach mehr als einem Jahr ständigen Maskentragens verdient

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

In der Hoffnung, dass die Pandemie im Sommer überstanden sein könnte, wurde die Gültigkeit des General-KVs mit Ende August 2021 befristet. Weil vor allem das Tragen von Mund-Nasen-Schutz weiterhin eine Schutzmaßnahme bleiben wird, wurde der General-KV jetzt verlängert.

Rechtsanspruch auf Maskenpause

Wesentlicher Eckpunkt bleibt der Rechtsanspruch auf die Maskenpause: ArbeitnehmerInnen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund einer behördlichen Verordnung zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, dürfen diese nach drei Stunden für mindestens zehn Minuten abnehmen.

Im Idealfall absolvieren sie eine Pause, aber auch das Verrichten einer Tätigkeit, die ohne Maske erledigt werden kann, ist möglich.

Ist die Maskenpflicht nicht behördlich verordnet, sondern vom Arbeitgeber, stellt der General-KV klar, dass ArbeitnehmerInnen sich mit einem 3G-Nachweis davon befreien können

Betroffene brauchen diese Entlastung

„Die vierte Corona-Welle rollt unaufhaltsam auf uns zu, für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rückt das ersehnte Ende des dauerhaften Maskentragens damit weiter in die Ferne. Umso wichtiger war es uns, den Rechtsanspruch auf die Pause von der Maske, der auch bei etwaigen zukünftigen verschärften gesetzlichen Maßnahmen betreffend NMS gilt, erneut zu fixieren. Diese Erleichterung haben die Betroffenen nach mehr als einem Jahr ständigen Maskentragens verdient“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Keine Nachteile bei positivem Corona-Test

Außerdem stellt auch der neue General-KV klar, dass ArbeitnehmerInnen aufgrund eines positiven Covid-19-Testergebnisses nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden dürfen.