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Wir haben einen Abschluss!

Innendienst:

  • Die Gehälter steigen um 2,5 % zuzüglich EUR 13,-.
    Das ergibt im Durchschnitt 2,95 %.
    Das neue Mindestgrundgehalt im Innendienst beträgt somit EUR 1.905,78. 
  • Die Lehrlingsentschädigungen erhöhen sich um zwischen 7,61 % bis hin zu 9,17 %. 
  • 1. Lehrjahr: Erhöhung um einen Fixbetrag von EUR 50,- 
  • 2. Lehrjahr: Erhöhung um einen Fixbetrag von EUR 75,-
  • 3. Lehrjahr: Erhöhung um einen Fixbetrag von EUR 100,-
  • Sämtliche kollektivvertraglichen Zulagen steigen um 2 %.
  • Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche: es werden zu den schon bestehenden Anrechnungsbestimmungen zusätzlich 5 Jahre zur schnelleren Erreichung der     6.Urlaubswoche angerechnet (§ 13 Abs. 1a Neu).
  • Implementierung der neuen Referenzstellenliste/Funktionsprofile mit     Überleitungsbestimmung  siehe neuer § 11 Abs. 13a KVI.
  • Verkürzung der möglichen niedrigeren Funktionsgruppeneinstufung während der Ausbildung   um 3 Monate (she. § 11 Abs. 7 KVI).

 

Außendienst:

 

  • Das durchschnittliche Mindestentgelt laut § 3 Abs. 2 KVA, sowie § 3 Abs. 3 steigt um 3,2 %.
    Somit steigen auch die Sonderzahlungen für alle AußendienstmitarbeiterInnen um 3,2 %.
  • Das neue Mindestentgelt im Außendienst beträgt somit EUR 1.664,14.
  • Die Kinderzulage erhöht sich um 2 %. 
  • Erhöhung der „eingesparten Werbungskosten“ von derzeit EUR 55,- auf EUR 60,-.
  • § 6 Abs. 4 – Änderung des Wortes: „Versicherungsunternehmen“ auf „Versicherungsvertreiber“ (an IDD-angepasst).
  • § 10 Abs. 2 kommt neu hinzu: Ergänzung zur derzeitigen Regelung, dass Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen haben, dass ArbeitnehmerInnen entsprechende Schulungen für die Berufsausübung angeboten werden und dass der AN diese zu absolvieren hat (Langtext  siehe Abschlussprotokoll).
  • Passus wurde aufgenommen, dass der AN unverzüglich Änderungen von personenbezogenen Daten bekannt geben muss (gleiche Textierung wie im KVI § 10).

Des Weiteren haben wir zwei Klarstellungen mit dem Sozialpartner vorgenommen:

  • Lehrlinge sind nach der Lehrzeit sofort in jene entsprechende Funktionsgruppe einzustufen, deren Tätigkeit sie als Angestellte ausüben.
  • Klarstellung, dass die Konsumation von Bildungstagen nach § 13 Abs. 3 die Konsumation von Sonderurlaub nach § 13 Abs. 4 für den Abschluss derselben Ausbildung ausschließt. 

 

Die Forderung der Arbeitgeber nach dem 12-Stunden-Tag konnte erfolgreich abgewehrt werden.

Die GLAZ-Regelungen bleiben unverändert bei max. 10 Std. erlaubter Normalarbeitszeit (derzeitige KV-Regelung bleibt bestehen). 

 

Generell gab es große Ablehnung von Arbeitgeberseite zu dem Arbeitszeitpaket – die Themen wie z.B. All-in-Vertrag, Wahlrecht Zeit/Geld für alle Mehr- und Überstunden, Rechtsanspruch auf die 4 Tagewoche bleiben weiterhin auf unserer Agenda.

 

Gültigkeit: ab 01.03.2019

26.02.2019: 2. Verhandlungsrunde Versicherungen

Die zweite KV-Verhandlungsrunde erwies sich als äußerst schwierig und zäh.
Sowohl zum Prozentsatz, als auch über einzelne Dienstrechtsforderungspunkte liegen die Vorstellungen noch weit auseinander.
Die zweite Verhandlungsrunde wurde nochmals intensiv genutzt, um sich über die vielen Dienstrechtsforderungspunkte auszutauschen.
Nach mehr als 6 Stunden Verhandlungszeit wurde im Einvernehmen beschlossen, die Verhandlungen zu vertagen.
Für einen akzeptablen Abschluss weichen die Standpunkte noch zu weit voneinander ab.

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 19. März 2019 statt.

19.02.2019: 1. Verhandlungsrunde Versicherungen

Am 19. Februar 2019 starteten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten in der Versicherungsbranche in einem konstruktiven Klima.
Es kam zu einem ausführlichen Austausch über die Zahlen der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie die jeweiligen Forderungspunkte der GPA-djp und des Versicherungsverbandes.


Die Gespräche werden am 26. Februar 2019 fortgesetzt, wo es dann ums Geld – sprich um den Prozentsatz – gehen wird.

Weitere Infos zum Verhandlungsverlauf folgen.

17.01.2019: BR-Auftaktkonferenz Versicherungen

Die KV-Verhandlungen für den KVI und KVA starten am 19.02.2019!

120 BetriebsrätInnen nahmen an der Auftaktkonferenz für die KV-Verhandlungen 2019 teil - dafür ein herzliches Dankeschön!

Am 19.02. und am 26.02.2019 geht es um die Gehaltserhöhung, sowie um Verbesserungen im Rahmenrecht des KVA's und KVI's.

Die Arbeitgeberseite hat uns wieder eine "Wunschliste" an Verschlechterungen übermittelt.

Eingeloggten Mitgliedern stehen die Forderungen zum Download zur Verfügung!

Weitere Infos zum Verhandlungsverlauf folgen.

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