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Erfolgreicher Abschluss für die Angestellten bei Architekten und Ingenieurkonsulenten 2017!

Bei der Verhandlung am 14. November 2016 konnte durch die GPA-djp nach intensiver Diskussion ein Abschluss erzielt werden, welcher wie folgt lautet:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter, der Lehrlingsentschädigungen und der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,3%!

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Anrechnung von Elternkarenzzeiten auf die Vorrückungen in der Gehaltstabelle
  • Nachtzuschlag an Sonn-, Feier-, und arbeitsfreien Werktagen bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel  zwischen 20:00 und 06:00 Uhr in der Höhe von 50%  (bisher kein Zuschlag)
  • Verbesserungen im Bereich der Rückzahlung von Ausbildungskosten (Anpassung an die aktuelle Judikatur)
  • Verbesserungen zu Anhang II (Dienstvertrag)
  • Streichung der Konkurrenzklausel
  • Streichung der Passage Kündigungsmöglichkeit zum „15. und Monatsletzten“  (Bekenntnis zur Quartalskündigung)
  • Änderung zu §9: Nachtzuschlag in der Schichtarbeit gebührt künftig für die Stunden zwischen 20:00 und 06:00 Uhr (vorher 19:00 - 07:00 Uhr)

Laufzeitbeginn: 01. Jänner 2017    
Laufzeit: 12 Monate

Nicht nur mit der realen Erhöhung von 0,55% über der aktuell durchschnittlichen Inflationsrate der letzten 12 Monate von 0,75% ist dieser Abschluss als sehr guter Erfolg zu werten. Insbesondere mit der Anrechnung von Karenzzeiten auf die Vorrückung in der Gehaltstabelle konnte ein Lückenschluss zur Verhinderung der weiteren Drift des „gender pay gap“, also der entgeltlichen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, erreicht werden. Ein sozialpolitischer Fortschritt im Kollektivvertrag, zumal zu diesem Thema zuvor gar keine Regelung existiert hat. Wir hoffen, dass dies auch dazu führt, dass künftig mehr Männer die Elternkarenz in Anspruch nehmen!

Bei der Arbeitgeberseite wurde der nachhaltige Wunsch nach Erhöhungen der Ist- Gehälter deponiert. Die Arbeitgeber haben zugesichert, diese Frage wieder im Kreise der Kammertagung zu diskutieren!  
Die Änderung im Bereich des Nachtzuschlages in der Schicht war ein logischer Lückenschluss und Zugeständnis an die Arbeitgeberseite, nachdem im letzten Jahr bereits die Nachtzuschlagszeiten in der normalschichtigen Arbeitszeit auf 20:00 – 06:00 Uhr geändert wurden. Die Höhe bleibt unverändert bei 30%.

Insgesamt erachten wir dieses Paket als guten Erfolg unseres gewerkschaftlichen Verhandlungsteams, der beim Werben neuer Mitglieder sicher unterstützen kann.
Die aktuelle Gehaltsordnung und der neue Kollektivvertrag steht in Kürze, nach Abstimmung mit der BKAI, hier zur Verfügung!