KV-Abschluss für die Beschäftigten in der Werbung und Markkommunikation 2021
Wie bei vielen anderen Branchen, in denen bisher Abschlüsse getätigt wurden, ist ein Abschluss rund um die Inflationsrate erreicht worden.
- Mit Wirkung vom 1.1.2021 werden die Mindestgrundgehälter (§ 20) in allen Verwendungsgruppen um 1,5 % linear erhöht.
Es erfolgt die Rundung auf den nächsthöheren 10-Cent Betrag. - Die Lehrlingseinkommen (=Lehrlingsentschädigungen) werden mit 1.1.2021 ebenfalls um 1,5 % erhöht.
- Die Tages- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden ab 1.1.2021 um 1,5 % erhöht.
In diesem äußerst schwierigen wirtschaftlichen Krisenjahr sind wir froh, doch auch einen KV-Abschluss erzielt zu haben.