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KV-Abschluss Nahrungsmittelgewerbe, gültig ab 01.01.2020

Am 13. Dezember 2019 konnten die Verhandlungen für das Nahrungsmittelgewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Mindestgehälter werden im Durchschnitt um 2,35% angehoben. Bei einer Jahresinflation von 1,5% bedeutet dies eine reale Gehaltserhöhung von 0,85%.

Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2020 in Kraft.