13. Dezember 2019
KV-Abschluss Nahrungsmittelgewerbe, gültig ab 01.01.2020
Am 13. Dezember 2019 konnten die Verhandlungen für das Nahrungsmittelgewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Mindestgehälter werden im Durchschnitt um 2,35% angehoben. Bei einer Jahresinflation von 1,5% bedeutet dies eine reale Gehaltserhöhung von 0,85%.
Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2020 in Kraft.