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Neue KV-Löhne für gewerbliche BerufsfotografInnen in Niederösterreich

Die neuen Löhne gelten ab 1. August 2017

Die Vertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Vertreter der Landesinnung der Berufsfotografen Niederösterreichs einigten sich am 2. Mai 2017 auf neue Löhne für die Beschäftigten im Gewerbe der Berufsfotografen in Niederösterreich.

Die kollektivvertraglichen Monatslöhne betragen ab 1. August 2017

Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung Monatslohn   Euro 1.110,00
Facharbeiter (mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung) Monatslohn   Euro 1.220,00
Qualifizierte Facharbeiter (mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung)
Monatslohn   Euro 1.310,00
Qualifizierte Facharbeiter nach dem 1. Berufsjahr Monatslohn   Euro 1.500,00

Die Laufzeit der neuen KV-Löhne beträgt 10 Monate.

Bessere Anrechnung von Karenzzeiten

Die erste Karenzzeit im Dienstverhältnis im Sinne der §§ 15 MSchG bzw. 2 ff VKG wird für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß im Höchstausmaß von insgesamt 22 Monaten angerechnet (bisher 16 Monate).

Eingeloggte Mitglieder können die KV-Vereinbarung downloaden.

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