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Drucker kämpfen um ihren Kollektivvertrag

Über 400 TeilnehmerInnen bei Kundgebung vor der Wirtschaftskammer

Über 400 TeilnehmerInnen forderten am Dienstag dem 13. Juni vor der Wiener Wirtschaftskammer, Verhandlungen über einen bundesweiten Kollektivvertrag.

Fotos von der Kundgebung finden Sie HIER.

Kein Schutz durch bundesweiten Kollektivvertrag

Die rund 9.500 Beschäftigten des grafischen Gewerbes müssen demnächst ohne den Schutz eines bundesweiten Kollektivvertrags arbeiten.  Das Bundeseinigungsamt hat dem Antrag des Verbands Druck & Medientechnik, nicht länger Kollektivvertragspartner sein zu wollen, stattgegeben. Der Bescheid der Aberkennung wird mit der Kundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung rechtswirksam, damit ist der grafische Kollektivvertrag obsolet. Die Kollektivvertragsfähigkeit fällt zurück auf die gesetzliche Interessensvertretung, das sind die Wirtschaftskammern in den Bundesländern.

Empörung über Verzögerungstaktik

Wir wollen und werden keinen kollektivvertragsfreien Zustand akzeptieren und halten auch Verhandlungen über Kollektivverträge auf Landesebene der Wirtschaftskammern nicht für zielführend, weil das zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Die Beschäftigten des grafischen Gewerbes Österreich sind über die bisherige Verzögerungstaktik der Fachgruppe Druck in der Wirtschaftskammer Österreich empört und fordern Verhandlungen über einen bundesweiten Kollektivvertrag für alle Beschäftigten.

"Wir sind bereit, mit allen uns zu Verfügung stehenden Mitteln für unseren Kollektivvertrag zu kämpfen! Wir stehen hinter unseren BetriebsrätInnen und unserer Gewerkschaft",  heißt es in der einstimmig angenommenen Resolution.

Grafischer Druck: Beschäftigte gehen für bundesweiten Kollektivvertrag auf die Straße

Kundgebung vor WKO am 13. Juni - Appell an die Arbeitgeber, ihre Verantwortung wahrzunehmen

Die rund 9.500 Beschäftigten des grafischen Drucks müssen demnächst ohne den Schutz eines bundesweiten Kollektivvertrags arbeiten: das Bundeseinigungsamt hat dem Antrag des Verbands Druck & Medientechnik, nicht länger Kollektivvertragspartner sein zu wollen, stattgegeben. Der Bescheid der Aberkennung wird Mitte Juni mit der Kundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung rechtswirksam, damit ist der Kollektivvertrag obsolet.

Kundgebung vor der WKO am 13. Juni ab 15.00 Uhr (Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien)

"Die Kollektivvertragsfähigkeit fällt dadurch zurück auf die gesetzliche Interessensvertretung, das sind die Wirtschaftskammern in den Bundesländern", erklärt der zuständige Wirtschaftsbereichssekretär in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier), Christian Schuster: "Wir können weder einen kollektivvertragsfreien Zustand akzeptieren, noch halten wir Verhandlungen über Kollektivverträge auf Landesebene der Wirtschaftskammern für zielführend, weil das zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen könnte."

Bundesweit gültiger KV ist auch im Sinn der Arbeitgeber

Die Wirtschaftskammer hat bisher erklärt, für Verhandlungen über einen bundesweiten Kollektivvertrag nicht zuständig zu sein, weil die KV-Fähigkeit beim Verband Druck & Medientechnik liege und man sich deshalb für Verhandlungen nicht zuständig fühle, ergänzt Michael Ritzinger, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung in der GPA-djp: "Dieses Argument ist jetzt endgültig hinfällig. Wir fordern die Fachgruppe Druck in der Bundeswirtschaftskammer wirklich dazu auf, ihre Verantwortung endlich wahrzunehmen und einen flächendeckenden, bundesweit gültigen Kollektivvertrag mit uns zu verhandeln. Es kann nicht im Sinn der Wirtschaftskammer sein kann, es einzelnen Unternehmen oder Länderkammern zu überantworten, Verträge und damit die Arbeitsbedingungen und Bezahlung ihrer Beschäftigten zu verhandeln."

Die Beschäftigten werden die Forderung nach einem bundesweiten Kollektivvertrag mit einer Kundgebung vor der WKO verstärken: "Ein bundesweit gültiger KV ist natürlich auch im Sinn der Arbeitgeber. Es geht nicht nur um faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen, sondern auch darum, Rechtssicherheit und Spielregeln für einen fairen Wettbewerb zu schaffen", so Schuster und Ritzinger.