KV-Abschluss Bäckergewerbe, gültig ab 01.10.2017
Erhöhung der Mindestgehälter um durchschnittlich 1,90 % !
Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten im Bäckergewerbe!
Am 9. Oktober 2017 konnten die Gehaltsverhandlungen für die Angestellten im Bäckergewerbe abgeschlossen werden.
Ab dem 1. Oktober 2017 gilt folgendes:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden durchschnittlich um 1,90% angehoben.
In der Verwendungsgruppe I wurden die Vorrückungsstufen von drei auf zwei reduziert.
Dies hat zur Folge, dass das niedrigste Mindestgrundgehalt von € 1215,24 auf € 1323,00 erhöht wurde.
Dies entspricht einer Erhöhung von 8,90%.
In der Verwendungsgruppe I nach 2 Jahren wiederum erhöht sich das Mindestgrundgehalt von € 1286,34 auf € 1400,00 (+8,80%).
Mit diesem Abschluss wurde ein großer Schritt Richtung eines Mindestgrundgehalt von € 1500,00 gemacht.
Unten findest du die neue Gehaltsordnung zum Downloaden.