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KV-Abschluss Bäckergewerbe, gültig ab 01.10.2017

Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten im Bäckergewerbe!

Am 9. Oktober 2017 konnten die Gehaltsverhandlungen für die Angestellten im Bäckergewerbe abgeschlossen werden.

Ab dem 1. Oktober 2017 gilt folgendes:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden durchschnittlich um 1,90% angehoben.

In der Verwendungsgruppe I wurden die Vorrückungsstufen von drei auf zwei reduziert.

Dies hat zur Folge, dass das niedrigste Mindestgrundgehalt von € 1215,24 auf  € 1323,00 erhöht wurde.

Dies entspricht einer Erhöhung von 8,90%.

In der Verwendungsgruppe I nach 2 Jahren wiederum erhöht sich das Mindestgrundgehalt von € 1286,34 auf € 1400,00 (+8,80%).

Mit diesem Abschluss wurde ein großer Schritt Richtung eines Mindestgrundgehalt von € 1500,00 gemacht.

Unten findest du die neue Gehaltsordnung zum Downloaden.