KV-Abschluss Mühlengewerbe, gültig ab 01.08.2017
Bei den heurigen Kollektivvertragsverhandlungen wurde vereinbart, dass die Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 1,80% angehoben werden.
Jene Mindestgrundgehälter die unter € 1500- liegen, werden bis 2019 auf diesen Wert angehoben.
Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,50% bedeutet dieser Abschluss einen Reallohnzuwachs von 0,3%.