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KV-Abschluss Mühlengewerbe, gültig ab 01.08.2017

Bei den heurigen Kollektivvertragsverhandlungen wurde vereinbart, dass die Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 1,80% angehoben werden.

Jene Mindestgrundgehälter die unter € 1500- liegen, werden bis 2019 auf diesen Wert angehoben.

Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,50% bedeutet dieser Abschluss einen Reallohnzuwachs von 0,3%.