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KV-Abschluss Konditorengewerbe, gültig ab 01.01.2020

Die Mindestgrundgehälter werden durchschnittlich um 2,4 % erhöht!

Am 13. Dezember 2019 konnten die Verhandlungen für die Konditoren erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Mindestgehälter werden in der Verwendungsgruppe I im Durchschnitt um 6,30% angehoben. Somit konnte auch bei den Konditoren ein Mindestgrundgehalt von € 1500.- erreicht werden. Die übrigen Verwendungsgruppen werden um 2,3% erhöht. Bei einer Jahresinflation von 1,5% bedeutet dies eine reale Gehaltserhöhung von 0,8%.

Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2020 in Kraft.