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Papa-Monat: Endlich Wirklichkeit für Apothekenpersonal

Gewerkschaften GPA-djp und vida verankern Rechtsanspruch in KV-Verhandlungen

Kurz vor Jahresende haben die Gewerkschaften GPA-djp und vida die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in den österreichischen Apotheken erfolgreich abgeschlossen. Durch einen Fixbetragabschluss zwischen 43 bis 67 Euro steigen die Löhne und Gehälter mit 1. Jänner 2019 um bis zu 3,22 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen werden im Schnitt um 3,72 Prozent erhöht, auf alle Fälle aber um 35 Euro. Zudem haben gewisse Angestelltengruppen ab sofort die Möglichkeit einer verbesserten Bildungsfreistellung.
 
Väter können nach der Geburt bei Kind und Mutter bleiben
 
Der größte Erfolg dieser Kollektivvertragsrunde ist aber die Implementierung eines Rechtsanspruchs auf einen sogenannten Papa-Monat für alle Väter inklusive Kündigungsschutz. „Wie im öffentlichen Dienst können damit auch Arbeitnehmer in den Apotheken nach der Geburt bis zu 31 Tage zu Hause bleiben, um ihre Partnerin zu unterstützen und die Bindung zum Kind zu stärken“, so die Verhandlungsführer Franz Georg Brantner von der GPA-djp und Andreas Gollner, von der Gewerkschaft vida.
 
Wirtschaftskammer muss Blockade aufgeben
 
Rund 9.000 Väter in Österreich haben bisher die Möglichkeit des Papa-Monats in Anspruch genommen. Diese überschaubare Zahl rührt sicherlich auch daher, dass „es in der Privatwirtschaft keinen Rechtsanspruch auf einen Papamonat gibt. Viele Väter sind vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig, dass diese einer einmonatigen Dienstfreistellung zustimmen“, so die Gewerkschafter. Brantner und Gollner fordern die Wirtschaftskammer auf, „sich endlich zu bewegen und bei künftigen Kollektivvertragsverhandlungen den Rechtsanspruch auf einen Papa-Monat zu ermöglichen. Es reicht nicht und ist mehr als kontraproduktiv, wenn Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer zwar ankündigt, dass dieses Thema in KV Verhandlungen gehört, die Arbeitgeberseite dann aber keine Vereinbarungen abschließen darf“.