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KV-Abschluss für die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften 2019

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

  1. Die Istgehälter der Angestellten steigen insgesamt um 3,7 Prozent. Jeweils die Hälfte kommt zur Verteilung in den kollektiven bzw. individuellen Topf nach § 19 des KV.
  2. Die Mindestruhezeit (Ruhezeiten zwischen Schichten) nach § 5 Abs. 2 wird auf 11 Stunden erhöht.
  3. Die Änderungen werden mit 1.1.2019 wirksam, die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.