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KV Abschluss Spedition und Logistik 2019: Bringt Einstiegsgehalt von 1.800,-- Euro

Für die Angestellten und Lehrlinge konnten wir bei den Verhandlungen wichtige Verbesserungen und ordentliche Reallohnerhöhungen erreichen.

  • + 2,6% für alle KV-Gehälter. Das Einstiegsgehalt steigt auf über 1.800,-- Euro
  • + 100 Euro Bonus für alle Angestellten
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung
  • Lehrlinge bekommen im Schnitt um 10,3% mehr

                            Die Lehrlingsentschädigungen steigen

                            im 1. Lehrjahr um 101,60 Euro +18,5%
                            im 2. Lehrjahr um 51,20 Euro + 6,8%
                            im 3. Lehrjahr um 57,30 Euro + 5,6%

  • Die Prämien für Lehrabschlussprüfungen werden
  • bei ausgezeichnetem Erfolg von 150,-- auf 300,-- Euro und
  • bei gutem Erfolg von 100,-- auf 150,-- Euro angehoben.

Weiters ist es gelungen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen speziell für Frauen, Familien und junge ArbeitnehmerInnen zu vereinbaren.

  • Die Anrechnung von Karenzzeiten nach dem MSchG und VKG werden verdoppelt. In Zukunft werden diese im Höchstausmaß von 24 Monaten für das Kriterium der Seniorität (Vorrückung), auf das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angerechnet.
  • Pflegekarenzen (Hospizkarenz und Pflege von schwersterkranken Kindern) werden in Zukunft im gesetzlichem Ausmaß für das Kriterium der Seniorität (Vorrückung), auf das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall voll angerechnet.
  • Der erste Schultag ist unter Fortzahlung des Entgelts frei.
  • Der Tag der praktischen Führerscheinprüfung für die Klassen B oder C ist unter Fortzahlung des Entgelts frei.

Alle Forderungen der Arbeitgeber zur Ausdehnung der Arbeitszeit auf Samstage, Sonntage und Feiertage konnten abgewehrt werden.

Mehr Flexibilität haben wir den Arbeitgebern bei der Durchrechnung zugestanden. Diese wird von 4 auf 6 Monate verlängert und es gibt die Möglichkeit der einmaligen Übertragung von max. 20 Plusstunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum.

Auch die verschlechternde Regelung für Teilzeitbeschäftigte und zu den Sonderzahlungen haben die Arbeitgeber nach langen Diskussionen zurückgezogen.

Alle Änderungen treten mit 1. April 2019 in Kraft.

Mit diesem Abschluss haben wir nach sehr schwierigen Verhandlungen kleine Schritte in Richtung leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche und Verbesserung bei der Arbeits- und Freizeitqualität setzen können.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.