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Bildungsteilzeit

Das Arbeitsverhältnis muss davor ununterbrochen 6 Monate gedauert haben. Es besteht kein Rechtsanspruch. Erforderlich ist eine schriftliche Vereinbarung über Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeitreduktion mit dem Arbeitgeber, wobei betriebliche Interessen und die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Dabei kann die Arbeitszeit für mindestens 4 Monate bis höchstens 2 Jahre um mindestens ein Viertel bis zur Hälfte reduziert werden und kann auch modular d.h. in mehreren kurzen Blöcken zu mindestens 4 Monaten Dauer vereinbart werden.

Die Bildungsteilzeit-Arbeitszeit darf nicht unter 10 Stunden wöchentlich bzw das verbleibende Entgelt darf nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze (Stand August 2021: € 475,86) fallen. Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 10 Wochenstunden betragen.

Sonderzahlungen und einmalige Bezüge gebühren in dem der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung entsprechenden Ausmaß im Kalenderjahr.

Für die Zeit der Bildungsteilzeit gibt es daneben als teilweisen Lohnersatz das Bildungsteilzeitgeld.

Eine neuerliche Bildungsteilzeit kann frühestens nach Ablauf von 4 Jahren ab dem Antritt  der letzten Bildungsteilzeit vereinbart werden. Während dieser 4-jährigen Rahmenfrist sind Vereinbarungen über eine Bildungskarenz und über eine Freistellung bei Entfall des Entgelts unwirksam.

Ein einmaliger Wechsel von der Bildungsteilzeit in eine Bildungskarenz ist möglich, wenn die Höchstdauer der Bildungsteilzeit in der Vereinbarung nicht ausgeschöpft wurde. Die Bildungskarenz kann dann halb so lange dauern, wie der nicht ausgeschöpfte Teil der Bildungsteilzeit. Die Mindestdauer der Bildungskarenz muss 2 Monate betragen.

Auch ein einmaliger Wechsel von der Bildungskarenz in Bildungsteilzeit ist möglich, wenn man die Höchstdauer der Bildungskarenz nicht ausgeschöpft hat. Die Bildungsteilzeit kann nur doppelt so lange wie der nicht ausgeschöpfte Teil der Bildungskarenz dauern.

Während des Beschäftigungsverbotes für werdende Mütter, einer Elternkarenz oder während des Präsenz-/Zivildienstes ist eine Vereinbarung über die Bildungsteilzeit unwirksam.

Eine Kombination der Bildungsteilzeit mit Elternteilzeit ist möglich, wenn die für die Bildungsteilzeit erforderliche Mindestarbeitszeit von 10 Wochenstunden eingehalten wird.

ACHTUNG: Nach dem Mutterschutzgesetz besteht nur einmal das Recht auf Wechsel der Arbeitszeit, daher sollte eine Erhöhung der Arbeitszeit nach Absolvierung der Bildungsteilzeit bereits vorab vereinbart werden.

Für weitere Fragen und zur Abklärung, ob dir bei Inanspruchnahme einer Bildungsteilzeit Bildungsteilzeitgeld zusteht, stehen dir die Kolleg:innen deiner Landesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.