8.325 Stimmen gegen Sozialdumping!
Hülle einer „Europäischen Arbeitsbehörde“
Nachdem Kommissionspräsident Juncker die Einrichtung einer „Europäischen Arbeitsbehörde“ angekündigt hatte, startete die Kommission sehr kurzfristig über Weihnachten eine Konsultation. Ziel der Konsultation war es, Meinungen einzuholen, welche Kompetenzen eine solche Behörde abdecken solle. Denn so weit ist noch offen, womit sich diese Behörde genau beschäftigen wird. Unklar ist sogar noch die Bezeichnung: Europäische Arbeits-, Arbeitsmarkt- oder Arbeitsrechtbehörde sind unterschiedliche Titel, die diskutiert werden.
Gewerkschaftliches Programm
Die europäischen Gewerkschaften reagierten rasch auf die kurzfristige Konsultation. Sie erstellten eine Anforderungsliste an eine zukünftige Europäische Arbeitsbehörde und riefen ihre Mitglieder dazu auf, sich an der Konsultation zu beteiligen. Über die Website https://www.no2socialdumping.eu/de konnte man das gewerkschaftliche Programm der Kommission im Rahmen der Konsultation übermitteln. Binnen weniger Tage beteiligten sich 8.324 Menschen an der Kampagne. Damit ist ein starkes Zeichen gesetzt worden. Nun ist es an der Europäischen Kommission, diese Ideen auch umzusetzen.
Die Europäische Arbeitsbehörde soll, so die gewerkschaftliche Position, ergänzend zu den nationalen Behörden tätig sein und diese unterstützen. Schwerpunkte der Tätigkeit sollen v.a. grenzüberschreitende Entsendungen, Arbeitskräfteüberlassungen und Arbeitsvermittlungen sein. Gerade bei Verwaltungsstrafverfahren bei Lohn- und Sozialdumping muss die bilaterale Zusammenarbeit verbessert werden. Die nationalen Behörden brauche Unterstützung bei grenzüberschreitenden Kontrollen, wenn es etwa um Sozialbetrug oder Scheinentsendungen geht. Eine Aufgabe der Behörde soll es auch sein, ArbeitnehmerInnen über nationales Arbeitsrecht, die jeweiligen Mindestlöhne und -gehälter etc. zu informieren und zu beraten.