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AUA Beschäftigten droht Jobverlust wegen unfairen Verdrängungswettbewerbs

AUA Beschäftigten droht Jobverlust wegen unfairen Verdrängungswettbewerbs

Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines kommt aktuell durch einen unfairen Verdrängungswettbewerb auf europäischer Ebene in Turbulenzen. Billiganbieter wie Ryanair oder WizzAir fluten den Markt mit absurd niedrigen Ticketpreisen, die sie durch geringe Personalkosten und fragwürdiger Firmenkonstruktionen anbieten können. Vor allem dieses Preisdumping auf Kosten der Allgemeinheit, insbesondere jedoch auf Kosten der Beschäftigten, hat im November dazu geführt, dass die AUA Einsparungen von 700-800 Arbeitsplätzen ankündigte:hochwertige Arbeitsplätze, die wir in Österreich verlieren und die anderswo in Europa zu prekären Jobs werden sollen. Die Billigairlines nützen die einseitige Ausrichtung der EU auf den Binnenmarkt sowie die mangelnde Gesetzgebung im steuer- und sozialpolitischen Bereichen perfekt um ihr Geschäftsmodell auszudehnen und die AUA, die ihren MitarbeiterInnen Löhne nach Kollektivverträgen bezahlt, ins Straucheln zu bringen.

Unfairer europäischer Verdrängungswettbewerb gefährdet Arbeitsplätze

Möglich wird dieser Verdrängungswettbewerb durch die Ausgliederung einzelner Unternehmensteile in jene EU-Mitgliedstaaten, in denen das Lohnniveau bzw. die arbeitsrechtliche Absicherung deutlich niedriger ist als hierzulande. Es gelingt diesen Unternehmen dadurch die Personalkosten im Vergleich zur Konkurrenz deutlich geringer zu halten.

Teile von Laudamotion, die eine Tochter des Billigfliegers Ryanair ist, wurden beispielsweise in Irland angesiedelt, obwohl der Großteil der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens in Österreich stattfindet. Dort wurden die Beschäftigten über eine Leiharbeitsfirma angestellt, die diesen einen Bruttolohn von ca. 1130 Euro bezahlt. Hier wird deutlich, wie Billigairlines in der EU Lohn- und Sozialdumping auf ganz legale Weise betreiben können.

Darüber hinaus ermöglichen es diese fragwürdigen Unternehmenskonstruktionen, Gewinne nur in jenen EU-Staaten zu versteuern, in denen die Steuersätze besonders niedrig sind. Dies führt nicht nur zu weiteren unfairen Wettbewerbsvorteilen, sondern auch zu fehlenden Steuereinnahmen.

Sozialen Rechten Vorrang vor Wirtschaftsinteressen geben und Steuervermeidung bekämpfen

Die EU-Verträge bevorzugen eindeutig die wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten und ermöglichen es Unternehmen dadurch, diesen unfairen Verdrängungswettbewerb legal führen zu können. ArbeitnehmerInnenrechte, Kollektivverträge sowie effektiver Schutz vor Lohn- und Sozialdumping hingegen werden nur nachrangig behandelt.

Als Gewerkschaften setzen wir uns daher bei der nächsten EU-Vertragsänderung für die Verankerung eines sozialen Fortschrittsprotokolls ein: Dadurch würden soziale Rechte Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten erlangen und unfaire Wettbewerbsmethoden, die auf dem Rücken der Beschäftigten stattfinden, nicht mehr so einfach möglich sein.

Auch die Einführung gerechter und einheitlicher steuerlicher Bemessungsgrundlagen von Unternehmensgewinnen in der gesamten EU ist dringend notwendig. Künstliche Unternehmenskonstruktionen, die in Niedrigsteuerländern angesiedelt werden, um sich durch geringere Steuerbeiträge einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können, müssen unterbunden werden. Unternehmenssitze sollen nur in jenen Ländern angesiedelt werden dürfen, in denen auch tatsächlich die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.

GPA-djp und AUA Betriebsrat kämpfen um jeden Arbeitsplatz 

Das AUA Management hat in Reaktion auf die unfaire Konkurrenz der Billigairlines und den damit einhergehenden Gewinneinbruch bereits ein Sparpaket angekündigt. Dieses sieht einen Personalabbau von 700-800 Beschäftigten vor. GPA-djp Bundesgeschäftsführer Karl Dürtscher erklärte daraufhin, dass man gemeinsam mit dem AUA-Betriebsrat um den Erhalt jedes einzelnen Arbeitsplatzes kämpfen werde. Sollte es dennoch zum angekündigten Personalabbau kommen, muss es laut Dürtscher jedenfalls sozial verträgliche Lösungen für die Betroffenen geben. Der unfaire Verdrängungswettbewerb durch Billigairlines auf europäischer Ebene darf nicht zulasten der Beschäftigten ausgetragen werden.

Außerdem hätte in reiner Personalabbau lediglich Arbeitsverdichtung und Überlastung der Beschäftigten zur Folge und kann daher weder im Sinne des Unternehmens, noch im Sinne der Fluggäste sein.

Gefordert ist unterdessen auch die Lufthansa, der Mutterkonzern der AUA. Die deutsche Fluggesellschaft zählt mit einem jährlichen Gewinn von 2, 5 Mrd. Euro zu den profitabelsten Unternehmen in Europa. Als Arbeitgeberin muss die Lufthansa deshalb auch ihrer Verantwortung gegenüber den AUA Beschäftigten nachkommen und in erster Linie die Jobs ihrer MitarbeiterInnen absichern, anstatt hohe Gewinne an die AktionärInnen auszuschütten.