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Corona-Krise: EU bringt 540-Milliarden-Hilfspaket auf den Weg

Dreigliedriges Maßnahmenbündel zur Stabilisierung von Staaten, Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Die FinanzministerInnen der EU-Länder haben sich bereits am 9. April im Zuge eines Kompromissvorschlages auf die Schaffung dreier Töpfe, die den Auswirkungen der Corona-Krise in unterschiedlichen Bereichen entgegnen sollen, geeinigt. Endgültig grünes Licht gab es dann nach einer Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs am 23.April.

Den Nationalstaaten werden Hilfsmittel aus dem Europäischen Rettungsschirm (ESM) zur Verfügung stehen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) wird Unternehmenskredite zur Verfügung stellen bzw. absichern. Ein neues europäisches Programm zur Finanzierung von Kurzarbeit (SURE) soll staatliche Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung unterstützen.

 

Europäischer Rettungsschirm - ESM 

Den Nationalstaaten der Euroländer werden durch den ESM Kredite in Höhe von 240 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu diesen Mitteln wird nicht wie befürchtet an neoliberale und arbeitnehmerInnenfeindliche Reformen geknüpft, darf jedoch nur für Ausgaben im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Corona-Krise verwendet werden. Die Eurostaaten können durch den ESM Kredite in Höhe von bis zu zwei Prozent ihres BIPs (Bruttoinlandsprodukt) beziehen.

 

Europäische Investitionsbank - EIB

Über die Europäische Investitionsbank stellen die Euroländer insgesamt 200 Milliarden Euro für die Unterstützung von Unternehmen zur Verfügung. Ein Garantiefonds soll Anleihen für von der Krise stark betroffene Unternehmen absichern und zusätzliche Kredite ermöglichen.

 

Kurzarbeitsunterstützungsprogramm – SURE

Die Europäische Kommission stellt 100 Milliarden Euro in Form von Krediten für die Unterstützung von nationalen Kurzarbeitsprogrammen zur Verfügung. Finanziert werden soll dies durch direkte Kreditaufnahmen der EU-Kommission sowie durch deren Haftung durch die Mitgliedstaaten.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) unterstützt eine rasche Umsetzung dieses Programmes, stellt aber auch klar, dass die Inanspruchnahme dieser Mittel an gewisse Qualitätskriterien gebunden sein muss. Staatliche Kurzarbeitsmodelle sollen einen fairen Mindestlohn vorsehen sowie die Einbeziehung der Sozialpartner gewährleisten. 

 

Wiederaufbaufonds für die europäische Wirtschaft nach der Corona-Krise

Die EU-FinanzministerInnen sowie in Folge auch die Staats- und Regierungschefs haben sich darüber hinaus auf einen Wiederaufbaufonds für die Europäische Wirtschaft nach der Corona-Krise geeinigt. Dieser soll bis zu 1,5 Billionen Euro beinhalten und an den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021-2027) gekoppelt sein. Genaue Höhe sowie Art der Finanzierung sind bisher noch unklar. Die EU-Kommission wird dazu am 6. Mai genauere Vorschläge unterbreiten.

 

EU setzt Fiskalregeln außer Kraft und lockert Beihilfenrecht

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einzudämmen, erklärte die EU-Kommission, jene Ausnahmeklausel zu aktivieren, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, von den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (öffentliches Defizit nicht mehr als 3% des BIP, öffentlicher Verschuldungsgrad nicht mehr als 60% des BIP) abzuweichen. Dadurch können die Länder notwendige Maßnahmen für die Stabilisierung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt finanzieren. Darüber hinaus wurden temporäre Lockerungen beim EU-Beihilfenrecht sowie bei staatlichen Beteiligungen ermöglicht. Die Nationalstaaten können Unternehmen dadurch mit unterschiedlichen Beihilfearten finanziell unterstützen oder sich an ihnen beteiligen.

 

Nationale Alleingänge: Mitgliedstaaten verhindern Corona-Bonds und gemeinsamen Ankauf von medizinischen Hilfsmitteln

Neun Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bereits Ende März schriftlich für die einmalige und spezifische Einführung von sogenannten „Corona-Bonds“ ausgesprochen. Dies wären gemeinsame Anleihen der Euroländer an den Finanzmärkten, um von der Krise besonders betroffene Staaten - wie Italien, Spanien oder Frankreich – vor erhöhten Zinsen für aufgrund der Krise notwendige Kredite zu schützen. Eine Mehrheit der Staaten, darunter auch Österreich, verhinderte diesen Vorschlag und sprach sich auch in dieser Sondersituation für nationale Alleingänge aus.

Ebenso wurde der gemeinsame Ankauf von medizinischen Hilfsmittelns wie Schutzmasken, Beatmungsgeräten und Test-Kits abgelehnt. Die EU-Kommission hat den Mitgliedsländern dazu bereits im Jänner eine koordinierte Vorgehensweise angeboten. Die Regierungen sahen jedoch keinen Bedarf und setzten auch hier auf nationale Alleingänge.