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Dänemark: Breites Kurzarbeitsmodell umfasst auch atypisch Beschäftigte

Die dänische Regierung hat ein breites Kurzarbeitsmodell zur Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten auf den Weg gebracht. Dabei wurden auch wichtige Regelungen für die Inanspruchnahme dieses Programmes durch Unternehmen geschaffen und atypisch Beschäftigte wie PlattformarbeiterInnen berücksichtigt. ArbeitgeberInnen dürfen die staatlichen Gelder nur beziehen, wenn sie keine Entlassungen vornehmen, keine Dividenden auszahlen und keine eigenen Aktien zurückkaufen. Darüber hinaus unterstützt Dänemark keine Unternehmen mit Staatshilfe, wenn diese in Steueroasen tätig sind.

Kurzarbeitsmodell durch staatliche Lohnausgleichsregelung

Bereits vor der Corona-Krise gab es in Dänemark Regelungen zur Kurzarbeit. Die Regierung und die SozialpartnerInnen haben sich im Zuge von COVID-19 am 14. März auf eine tripartite Vereinbarung über eine befristete Lohnausgleichsregelung durch den Staat geeinigt, um Massenentlassungen zu verhindern. Diese Regelung kann von allen privaten Unternehmen in Anspruch genommen werden, die von COVID-19 besonders stark betroffen sind und im Zuge dessen 30% ihrer Belegschaft oder mehr als 50 Beschäftigte entlassen würden.

Die ArbeitgeberInnen erhalten dabei eine Rückerstattung der anfallenden Lohnkosten pro Beschäftigte/n in Höhe von 75%, mit einer Obergrenze von DKK 30.000,- (4.000 Euro).

Den MitarbeiterInnen muss hingegen weiterhin der volle Lohn bezahlt werden und die Unternehmen verpflichten sich dazu, keine Beschäftigten aus finanziellen Gründen zu entlassen.

Bisher haben 11.000 Unternehmen die Lohnausgleichsregelung beantragt. Die maximale Dauer für den Erhalt dieser Entschädigung beträgt 3 Monate, von 9. März bis 9. Juni 2020.

Maßnahmen zur Unterstützung von atypisch Beschäftigten

Für jene (Schein-)Selbständigen, die in der Plattformwirtschaft tätig sind und mit Einnahmeverlusten konfrontiert sind, wurde ein vorübergehendes Entschädigungssystem eingerichtet. Den Betroffenen wird 75% ihres Verdienstentgangs rückerstattet, jedoch nicht mehr als DKK 30.000,- (4.000 Euro) monatlich. Bedingung dafür ist ein zu erwartender Einkommensverlust zwischen 9. März und 9. Juni von mindestens 30%, hervorgerufen durch die COVID-19 Krise. Für freie DienstnehmerInnen, die pro Stunde bezahlt werden, kann die Höhe der Vergütung bis zu 90% betragen, wobei auch hier die Obergrenze von DKK 30.000,- (4.000 Euro) gilt.

Keine Unterstützung für Unternehmen, die in Steueroasen tätig sind

Die dänische Regierung hat nun angekündigt, ihr Corona-Hilfspaket für Unternehmen und Beschäftigte bis zum 8. Juli zu verlängern und auf 400 Mrd. DKK (53 Mrd. Euro) aufzustocken.

Dänemark hat im Zuge dessen auch angekündigt, Unternehmen, die Dividenden ausschütten, eigene Aktien zurückkaufen oder in Steueroasen registriert sind, keine Hilfsleistungen auszubezahlen.

Die dänische Regierung will damit vor allem SteuerbetrügerInnen von den Unterstützungsmaßnahmen ausschließen.

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