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EBR-Konferenz 2020: Umstrukturierungen im Zeichen von COVID-19

Die jährliche EBR-Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) fand heuer aufgrund der Corona-Maßnahmen erstmals online statt. Trotzdem nahmen knapp 200 EBR-Mitglieder und GewerkschafterInnen aus ganz Europa an der Bildungsveranstaltung teil. Erwartungsgemäß haben vor allem die enormen Auswirkungen der Corona-Krise auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt die Konferenz geprägt. Ebenfalls im Mittelpunkt standen die Folgen der Pandemie in Bezug auf Informations- und Konsultationsrechte des EBR in den einzelnen Unternehmen. Anhand der Erfahrungen und Berichte vieler Teilnehmenden wurde einmal mehr deutlich, wie wichtig die Mitbestimmung Beschäftigter besonders in Krisenzeiten ist. Manche Unternehmen erkennen diesen Mehrwert und arbeiten in dieser Ausnahmesituation eng mit dem EBR zusammen. Andere hingegen beschneiden gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Konsultationsrechte und nutzen die Krise um Outsourcing und Personalabbau voran zu treiben.

COVID-19 Pandemie bringt Welle an Umstrukturierungen mit sich 

Die Bekämpfung der Klimakrise sowie voranschreitende Digitalisierungsprozesse haben bereits vor Corona deutlich gemacht, dass es zu großen Umstrukturierungen in zahlreichen Branchen und Unternehmen kommen wird. Die Folgen des beinahe europaweiten Lockdown im Zuge der Pandemiebekämpfung haben diese Prozesse noch erheblich beschleunigt. Viele Unternehmen haben derzeit durch Auftragsverluste mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen.

Dies hat in nicht wenigen Fällen zur Folge, dass Geschäftsleitungen eine einzigartige Gelegenheit erkennen, um bereits angedachte oder neu aufgesetzte Umstrukturierungen wie Outsourcing oder Personalabbau noch rascher und kompromissloser durchzudrücken. 

Zahlreiche Unternehmen beschneiden während Corona-Krise Informations- und Konsultationsrechte des EBR

Die Zusammenarbeit zwischen Management und EBR, als auch die Einhaltung des Informations- und Konsultationsverfahrens, funktioniert im Zuge der Krise in manchen Unternehmen zweckmäßig. Dennoch berichten KollegInnen aus vielen Betrieben über Geschäftsleitungen, die die weltweite Corona-Pandemie gar nicht erst als länderübergreifendes Thema anerkennen und wenn überhaupt, lediglich nationale Belegschaftsvertretungen in Entscheidungsfindungen einbeziehen. Der EBR erhält in diesen Fällen oft nicht einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme bzw. um Alternativvorschläge einzubringen und wird völlig zu Unrecht nicht in geplante Maßnahmen oder Umstrukturierungen involviert.

Das Recht auf Information und Konsultation des EBR wird auch in vielen Fällen mit der Begründung von Zeitdruck oder Alternativlosigkeit einfach umgangen. Die BeschäftigtenvertreterInnen sprechen sich daher einmal mehr für härtere Sanktionierungsmöglichkeiten gegen Unternehmen aus, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten und die EBR-Rechte beschneiden. 

EU-Kommissar Schmit: Mitbestimmungsrechte Beschäftigter vor allem in Krisenzeiten sicherstellen

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, nahm an einer der Diskussionsrunden im Zuge der Konferenz teil. Der Luxemburger hob die enormen Auswirkungen der Corona-Krise auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in ganz Europa hervor. Mehr als 9 Mio. Beschäftigte befinden sich aktuell in nationalen Kurzarbeitsprogrammen. Unterstützung dafür gibt es von der EU durch das europäische Kurzarbeitsprogramm „SURE“. 16 Mitgliedstaaten haben bereits um finanzielle Mittel aus diesem Programm angesucht.

Aufgrund von Umstrukturierungen in zahlreichen Unternehmen werden in den nächsten Monaten und Jahren dennoch viele Arbeitsplätze für immer verloren gehen. Die Beschäftigten dürfen jedoch keinesfalls die VerliererInnen dieser Krise werden. Für Europäische Betriebsräte ist es daher essenziell, die bevorstehenden Umstrukturierungsprozesse frühzeitig zu erkennen und aktiv mitzugestalten. Schmit stellt daher klar, dass die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten bei Umstrukturierungen unter keinen Umständen eingeschränkt werden dürfen. Die Sicherstellung von Informations- und Konsultationsrechten nationaler oder europäischer Betriebsräte ist vor allem jetzt wichtiger denn je zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand.

Der Kommissar nahm dabei vor allem die EU-Mitgliedstaaten in die Pflicht und verwies auf deren Zuständigkeit, was eine ordentliche Umsetzung der Informations- und Konsultationsrechte für Europäische Betriebsräte auf nationaler Ebene betrifft. Von Seiten der Kommission dürfte es bedauerlicherweise keine nennenswerten Initiativen geben, die EBR-Rechte zu stärken.