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Einsatz der Gewerkschaften hat sich gelohnt!

ArbeitnehmervertreterInnen setzen sich bei der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen durch

Das EU-Parlament einigt sich auf einen Richtlinienvorschlag und stimmt für den Start der Verhandlungen mit Kommission und Rat.
Die Richtlinie für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen ersetzt die Nachweis-Richtlinie von 1991 und ergänzt sie um wesentliche Punkte, die vor einem Jahr in der Säule sozialer Rechte proklamiert wurden. Das umfasst etwa neue digitale Arbeitsformen, bei denen die ArbeitgeberInnen nun auch schriftlich über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses informieren müssen, sowie neue Mindeststandards für alle Arbeitsverhältnisse. Dies betrifft beispielsweise die bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten, ein Recht auf Fortbildung ohne Lohnabzug oder die Regelung der Probezeit.

Prekäre Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Durch die Digitalisierung, den starken Anstieg atypischer und prekärer Arbeitsverhältnisse sowie durch die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte sind viele ArbeitnehmerInnen in der EU nicht mehr von ausreichendem arbeitsrechtlichen Schutz umfasst. Im aktuellen Richtlinienvorschlag wird eine Erweiterung von Informationspflichten der ArbeitgeberInnen über die wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses vorgeschrieben. Gleichzeitig wird versucht bestimmte materielle Mindestanforderungen festzulegen, die Sicherheit und Planbarkeit der Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Der Richtlinienvorschlag bietet Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen somit ein Mindestmaß an Schutz.

Atypische Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung waren im Jahr 2016 rund ein Viertel aller Beschäftigungsformen in der EU atypisch, dies umfasst Teilzeitstellen, befristete Jobs sowie Leiharbeit. Mehr als die Hälfte der in den letzten zehn Jahren geschaffenen Jobs in der EU waren atypische Arbeitsverhältnisse. Deshalb ist auch das europaweite Verbot von Nullstundenverträgen und Arbeit auf Abruf wie jetzt im Richtlinienvorschlag niedergeschrieben, als wichtiger Erfolg zu werten. Dies konnte trotz massiven Wiederstandes der konservativen Abgeordneten durchgesetzt werden.

Der Ball liegt nun bei der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Im Europäischen Parlament haben vor allem Abgeordnete der Europäischen Volkspartei sowie der rechten Allianz versucht den Verhandlungsstart hinauszuzögern, glücklicherweise jedoch ohne Erfolg. Der ÖGB hat im Vorfeld der Abstimmung Kontakt mit allen österreichischen Abgeordneten aufgenommen und für ihre Zustimmung zum Richtlinienvorschlag geworben.
Der österreichische EU-Ratsvorsitz hat nun die Aufgabe, für einen schnellst möglichen Start der Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat einzutreten und dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament abgeschlossen werden können. Die politische Sekretärin des EGB, Esther Lynch, äußerte sich bereits kritisch zum Vorgehen der österreichischen Bundesregierung, denn diese plant bisher lediglich eine einzige Verhandlungsstunde zwischen den Institutionen ein um den aktuellen Richtlinienvorschlag zu diskutieren.