EU-Kommission präsentiert adaptiertes Arbeitsprogramm für 2020
Europäischer Mindestlohn sowie verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz bis Ende 2020
Die EU-Kommission hat Mitte Jänner 2020 die erste von zwei Phasen der SozialpartnerInnen-Konsultation zur Einführung eines gerechten europäischen Mindestlohns gestartet. Ende Februar hat der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) sein Antwortschreiben dazu übermittelt. Aufgrund von Verzögerungen durch die Corona-Krise hat die EU-Kommission nun nicht wie geplant bereits am 29. April, sondern erst am 3. Juni jenes Dokument veröffentlicht, mit dem die zweite Phase der Anhörung der SozialpartnerInnen eingeleitet werden soll. Dennoch ist im Arbeitsprogramm der Kommission die Initiative für einen Europäischen Mindestlohn noch im vierten Quartal 2020 vorgesehen.
Ein im April geleakter Entwurf des adaptierten Arbeitsprogrammes ließ befürchten, dass die verbindlichen Maßnahmen zu Lohntransparenz, die in Folge der bereits angenommenen Gleichstellungsstrategie vorgelegt wurden, auf 2021 verschoben werden. Gewerkschaftliche Kritik daran, wie das ÖGB-Beschwerdeschreiben an die EU-Kommission, konnten dies jedoch verhindern. Die Maßnahmen sollen ohne zeitliche Verzögerung bis Jahresende angenommen werden.
Unklarheit herrscht weiterhin bei der Europäischen Arbeitslosenversicherung
Die „Aktualisierte europäische Agenda für Kompetenzen“, die darauf ausgerichtet ist, Kompetenzdefizite der erwerbstätigen Bevölkerung, insbesondere junger Menschen, auszugleichen, wurde vom ersten auf das dritte Quartal 2020 verschoben. Die Stärkung der Jugendgarantie, die die berufliche Eingliederung junger Menschen fördern soll, die keiner Arbeit nachgehen oder sich in keiner Ausbildung befinden (sogenannte NEETs), wird im zweiten Quartal 2020 fortgeführt.
Unklarheit herrscht weiterhin in Bezug auf die Europäische Arbeitslosenrückversicherung, die für das vierte Quartal 2020 vorgesehen war. Hier weist die Kommission auf die Annahme eines zeitlich befristeten Instruments im Zuge der Corona-Krise hin, der SURE-Initiative (Unterstützung für nationale Kurzarbeitsprogramme). Ein exaktes Datum für die Vorlage eines dauerhaften Instruments wird jedoch nicht genannt.
Ein Aktionsplan gegen Steuervermeidung soll spätestens im vierten Quartal 2020 vorgestellt werden. Die Überprüfung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen von Unternehmen wurde auf das erste Quartal 2021 verschoben.
EGB-Kritik: Vorhaben zum Gesundheitsschutz Beschäftigter fehlen
Auch wenn keines der ursprünglich im Arbeitsprogramm 2020 geplanten Vorhaben gestrichen wurde, lässt die Ankündigung einer neuen europäischen Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter auf sich warten. Trotz der enormen Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Arbeitswelt, wurde diese nicht in das Arbeitsprogramm für 2020 aufgenommen. Dafür gibt es Kritik vom Europäischen Gewerkschaftsbund. EGB-Generalsekretär Luca Visentini begrüßte zwar das neue Arbeitsprogramm der EU-Kommission, kritisierte allerdings zurecht die fehlenden Vorhaben zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten: „Es ist sehr wichtig, dass die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2020 alle Initiativen bestätigt hat, die eine faire und sozial nachhaltige Erholung nach der Krise fördern, einschließlich der Initiativen zu Lohntransparenz, Mindestlöhnen, fairen Steuern, Jugendbeschäftigung, Qualifikationsagenden und digitaler Bildung, Plattformarbeit sowie EU-Regelungen für die wirtschaftspolitische Steuerung. Was im Arbeitsprogramm jedoch fehlt, ist das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, und das muss hinzugefügt werden!“