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EU-Kommission präsentiert Arbeitsprogramm für 2021

Gesetzespakt zur Umsetzung des Europäischen Green Deal

Um die Reduktion der Treibhausgase um 55% bis 2030 zu erreichen, soll der Europäische Green Deal durch das Gesetzespaket „Fit für 55“ umgesetzt werden. Die EU-Kommission plant hier Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden und erneuerbarer Energieträger sowie Initiativen in den Bereichen der Landnutzung, der Energiebesteuerung und des Emissionshandels. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verringerung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen ist ein CO2-Ausgleichsmechanismus vorgesehen. Darüber hinaus plant die EU-Kommission Maßnahmen zur Umsetzung des europäischen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der EU-Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“.

Im gesamten Abschnitt zum Europäischen Green Deal findet sich jedoch kein einziger Hinweis auf die Auswirkungen dieser Vorhaben auf die Beschäftigten und deren Arbeitsplätze. Die Notwendigkeit eines sozial gerechten Übergangs (just transition) für betroffene ArbeitnehmerInnen wird nicht einmal erwähnt.

ÖGB-Präsident Katzian unterstützt Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte

Die europäische Säule sozialer Rechte (EPSR) soll ein wichtiger Meilenstein für die Erholung Europas nach der Corona-Pandemie sein und gewährleisten, dass dabei auch niemand zurückgelassen wird. Unter der EPSR versteht man eine von der EU bereits vor drei Jahren gestartete Initiative, die 20 Prinzipien enthält und starke soziale Rechte in der gesamten EU gewährleisten soll. Um die EPSR vollständig umzusetzen, plant die EU-Kommission Anfang 2021 einen entsprechenden Aktionsplan vorzulegen. „Wir Gewerkschaften haben den Schritt zur Sozialen Säule immer unterstützt und mitgetragen“, hält ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian dazu fest. Der Spitzengewerkschafter hat aber auch stets klargemacht, dass die festgeschriebenen Prinzipien bisher unverbindlich und daher wenig wirkungsvoll waren.

Verbunden mit dem Aktionsplan ist eine europäische Kindergarantie, die den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung für alle Kinder gewährleistet. Der Aufbau einer stärkeren Europäischen Gesundheitsunion, insbesondere durch die Errichtung einer neuen Agentur für fortgeschrittene biomedizinische Forschung und Entwicklung, ist ebenso vorgesehen. Für das zweite Quartal 2021 ist auch ein strategischer Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen. Schlussendlich sind auch Maßnahmen geplant, um die Wirtschafts- und Währungsunion durch Initiativen zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen in der EU zu stärken sowie eine Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte

Um die digitalen Ziele für 2030 zu erreichen, plant die EU-Kommission Vorhaben in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Grundrechte und Datenaspekte der künstlichen Intelligenz umzusetzen. Ebenso ist eine Aktualisierung der neuen Industriestrategie für Europa vorgesehen, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.

Erfreulich ist jedenfalls die Ankündigung eines Gesetzesvorschlages zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten. Andere „Nicht-Standard“ – Beschäftigte werden davon jedoch nicht umfasst sein.

Gewerkschaften kritisieren „One in, one out“ – Regel

Das Festhalten der EU-Kommission an der „One in, one out“ – Regel wird von den Gewerkschaften stark kritisiert. Ziel dieses Grundsatzes ist, für jeden neu beschlossenen Rechtsakt einen alten zu streichen. Die Kommission möchte hierzu eine Mitteilung über eine bessere Rechtsetzung veröffentlichen, in der es hauptsächlich um den Abbau von „Verwaltungsaufwand“ gehen soll. Der Kommission zufolge geht es bei dieser Regelung vor allem um Klein- und Mittelbetriebe, die am stärksten unter den „Verwaltungslasten“ und „komplizierten Gesetzen“ leiden würden.

Der Schwerpunkt lag hier in der Vergangenheit jedoch meistens weniger auf der Vereinfachung der Verwaltung, sondern vielmehr auf der Streichung von EU-Regelungen, die den Beschäftigten in Europa mehr Schaden als Nutzen gebracht haben.