Zum Hauptinhalt wechseln

EU-Parlament legt vor: Erster Schritt für echte EU-Arbeitsbehörde!

Zur Erinnerung: Auf Druck von SozialdemokratInnen und GewerkschafterInnen hat die EU-Kommission im Frühjahr diesen Jahres einen Gesetzesvorschlag für eine Europäische Arbeitsmarktbehörde vorgelegt. Die Behörde soll die Einhaltung von Lohn- und Sozialvorschriften bei grenzüberschreitenden Arbeiten sicherstellen. Wenn für eine Firma in Österreich rumänische Bauarbeiter tätig sind, dann soll in Zukunft die Arbeitsbehörde kontrollieren, ob die Beschäftigten rechtmäßig bezahlt und Sozialvorschriften eingehalten werden. Das Ganze soll natürlich in Kooperation mit nationalen Behörden stattfinden. Bisher ist es so, dass die Kontrollinstrumente in den Mitgliedsländern bei der Überprüfung von Entsendungen an ihre Grenzen stoßen. Konzerne nutzen die Lohnunterschiede zwischen den EU-Staaten aus und versuchen mit dubiosen Tricks die jeweils höheren Arbeits- und Sozialstandards zu umgehen. So wurde Lohn- und Sozialdumping in den letzten Jahren zu einem großen Problem in der EU. Deswegen brauchen wir eine europäische Behörde, um Missbrauch und Umgehung von Arbeitsrecht angemessen und wirksam zu bekämpfen. Absurd, dass es eine solche Behörde zur Kontrolle der Rechte der Banken schon längst gibt, nicht aber für die Kontrolle der Rechte der Beschäftigten in Europa.
 
Damit die Arbeitsmarktbehörde wirklich schlagkräftig wird, müssen wir im Europaparlament beim Gesetzesvorschlag der Kommission noch nachschärfen. Die Behörde braucht klare Durchsetzungsrechte. Dort wo die nationalen Behörden an ihre Grenzen stoßen, muss die neue Behörde zur Durchsetzung in einem anderen Land ergänzend als Schlichtungsstelle tätig werden können. Alles andere wäre eine vergebene Chance für einen gerechteren Arbeitsmarkt.
 
Erste Schritte dafür sind in der Abstimmung im Rechtsausschuss diese Woche gelungen. Auf meine Initiative hin wurde der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping als Ziel der Arbeitsmarktbehörde verankert. Außerdem konnte ich in den Verhandlungen durchsetzen, dass die SozialpartnerInnen voll eingebunden werden. Mit echten Durchsetzungsrechten meine ich, dass die Behörde Streitfälle zwischen Mitgliedstaaten schlichten und bindende Entscheidungen im Mediationsverfahren treffen können muss. Noch im November wird im Beschäftigungsausschuss abgestimmt und danach im Plenum in Straßburg. Im Europaparlament arbeiten wir also auf Hochtouren, damit eine schlagkräftige Arbeitsbehörde kommt.
 
Aber was passiert in den Mitgliedstaaten? Österreich stellt gerade den Ratsvorsitz und hätte die Möglichkeit die Verhandlungen aktiv voranzutreiben. Doch obwohl Österreich durch seine geografische Lage mitten im Herzen Europas am stärksten von Lohn- und Sozialdumping betroffen ist, passiert nichts. "Keine Priorität", vermeldet die schwarz-blaue Regierung. Dabei wünscht sich sogar EU-Kommissionspräsident Juncker, dass der österreichische Ratsvorsitz die Verhandlungen vorantreibt. Für mich steht fest: Die Arbeitsmarktbehörde muss kommen, sie muss echte Durchgriffsrechte erhalten – und ihren Sitz am besten in Österreich haben!