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Lohn- und Sozialdumping nachhaltig bekämpfen

Soziale Mindeststandards stärken und weiter ausbauen

Die 2017 proklamierte Europäische Säule sozialer Rechte ist ein erster Schritt in Richtung gemeinsame soziale Mindeststandards. Sie darf sich jedoch nicht in einer Auflistung unverbindlicher Prinzipien erschöpfen, sondern muss zu einer konsequenten und verbindlichen Umsetzung führen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen umfassende soziale Rechte und Schutzstandards für ArbeitnehmerInnen sicherstellen

Für die Umsetzung der Säule sozialer Rechte ist ein ehrgeiziges sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU-Kommission Voraussetzung, das einen konkreten Fahrplan für die Implementierung der verschiedenen Bereiche auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten enthalten muss.

Wirtschaftliche Ungleichheiten abbauen – Löhne anheben

Zwischen den einzelnen EU-Staaten herrschen teilweise hohe wirtschaftliche Ungleichheiten. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf betrug 2016 beispielsweise in Luxemburg 75.000 Euro, in Bulgarien hingegen 14.000. Dies wirkt sich auch auf das Lohnniveau des jeweiligen Mitgliedsstaates aus. Beschäftigte in Mittel- und Osteuropa verdienen bis zu 8 Mal weniger als in Westeuropa. Ein gemeinsamer Binnenmarkt, auf dem derart unterschiedliche ökonomische und einkommenspolitische Voraussetzungen gegeben sind, birgt die Gefahr von Lohn-und Sozialdumping. Ohne ausreichende Schutzmechanismen, hat dies eine Abwärtsspirale bei den Löhnen der Beschäftigten zur Folge.

Ziel der EU muss es daher sein, die wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern und dadurch zu einem europaweiten Aufwärtstrend bei den Löhnen beizutragen.

Befugnisse der Europäischen Arbeitsbehörde erweitern

Die Überarbeitung der Entsenderichtlinie war ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Nun muss das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ auch kontrolliert und in die Tat umgesetzt werden. Dazu wurde auf Druck der Gewerkschaften die Einführung der Europäischen Arbeitsbehörde beschlossen. Diese hat nun die Aufgabe, die Rechte jener Beschäftigten zu schützen, die grenzüberschreitend tätig sind.

Die Befugnisse der Europäischen Arbeitsbehörde beschränken sich derzeit auf aktivierende Maßnahmen. Diese müssen jedoch weiter ausgebaut werden, denn Kerngeschäft der Behörde muss die Implementierung und Durchsetzung von Europäischem Recht sein.

Kollektivverträge und sozialpartnerschaftlichen Dialog europaweit stärken

In vielen EU-Staaten spielt der soziale Dialog und damit einhergehende Vereinbarungen eine sehr geringe Rolle. Vielfach findet sogar ein Abbau kollektivvertraglicher Strukturen statt. Branchenkollektivverträge werden – zugunsten von Unternehmensvereinbarungen – angegriffen oder gar abgeschafft. Als Argument dafür wird von Politik und Wirtschaft häufig die „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ eingebracht. Die Europäische Kommission hat mit Eingriffen in die Kollektivvertragsautonomie (Stichwort „Trioka“) zu einer Schwächung flächendeckender kollektivvertraglicher Strukturen beigetragen. . Die Beschäftigten verlieren dadurch ihre kollektive Verhandlungsmacht und wichtige Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Arbeitswelt. Dabei ist Mitbestimmung gerade derzeit, mit Blick auf Trends wie Digitalisierung oder Dekarbonisierung extrem wichtig.

Es braucht daher mehr politische organisatorische und finanzielle Unterstützung für jene Staaten, deren sozialpartnerschaftlicher Dialog nicht ausreichend ausgebaut ist. Dies kann durch zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds geschehen.

EU-Initiativen sollten auf die Stärkung nationaler KV-Systeme und auf breite Geltungsbereiche von Tarifverträgen, insbesondere auf Brancheneben, abzielen.

Eingriffe der EU-Ebene in die Kollektivvertragsautonomie müssen ebenso der Vergangenheit angehören wie die Tendenz zu einer Dezentralisierung der Kollektivvertragssysteme, die jahrelang von der Kommission forciert wurde.

Die Sozialpartner müssen direkt in die Entwicklung und Umsetzung europäischer Politik eingebunden werden um ausgewogene politische Interessensumsetzungen zu ermöglichen.