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Steuergerechtigkeit in der EU herstellen

Die Enthüllungen rund um die „Panama Papers“, „Lux Leaks“ oder den „Cumex Files“ haben gezeigt: Die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie der aggressiven Steuerplanung großer Unternehmen und großer Privatvermögender muss oberste Priorität in der EU bekommen. Den Mitgliedstaaten entgehen jährlich hohe Milliardenbeträge durch diese Praktiken, die sie für wirtschafts- uns sozialpolitische Maßnahmen sowie für Investitionen in die Zukunft bräuchten. Ein gemeinsamer europäischer Ansatz gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und schädlichen steuerlichem Wettbewerb ist eine wesentliche Voraussetzung, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Ungleichheiten abzubauen.

Steuerhinterziehung und Steuervermeidung konsequent bekämpfen

Eine aktuelle Studie zeigt, wieviel Geld den EU-Staaten jedes Jahr durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung entgeht. Die Summe fälliger, aber nicht bezahlter Steuern in Europa beträgt 825 Milliarden Euro. Das sind 1.650 Euro pro EU-BürgerIn. In Österreich entgehen dem Finanzministerium dadurch 12,9 Milliarden Euro jährlich. Vor allem Beschäftigte und kleine Unternehmen müssen diesen Einnahmenausfall mit ihren Abgaben wettmachen.

Möglich wird der Steuerbetrug vor allem durch künstliche Unternehmensstrukturen wie Briefkastenfirmen, die in Steueroasen angesiedelt werden und lediglich dem Zweck dienen, große Vermögen einer gerechten Besteuerung zu entziehen. Um diesem Betrug an der Allgemeinheit ein Ende zu setzen, bedarf es folgender Maßnahmen.

Die Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer von Briefkastenfirmen muss in einem internationalen Register erfolgen und dadurch für die nationalen Behörden einsehbar sein.

Unternehmenssitze sollen sich nur in jenen Ländern befinden dürfen, in denen auch tatsächlich wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Maßnahmen wie öffentliche Berichterstattungen sowie die Erstellung einer schwarzen Liste von Steuerparadiesen müssen ergriffen werden und mit effektiven Sanktionen verbunden sein.

Einstimmigkeitsprinzip bei Steuerfragen im Rat beenden

Wichtige Gesetzesvorhaben wie die Digitalsteuer oder der öffentliche Steuerbescheid von Konzernen werden immer wieder von einzelnen Mitgliedstaaten im Rat blockiert. Möglich ist dies durch das Einstimmigkeitsprinzip, welches in Steuerfragen vertraglich festgeschrieben ist. Würden die Länder, wie in anderen politischen Bereichen üblich, mit einer einfachen Mehrheit entscheiden können, wäre die EU bei Steuerthemen handlungsfähiger und schlagkräftiger.

Es gilt daher, diesen Konstruktionsfehler zu beheben und das Einstimmigkeitsprinzip bei Steuerfragen abzuschaffen.

Höhere Mindeststeuersätze und gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage

Die Körperschaftssteuern haben sich in Europa in den letzten 40 Jahren nahezu halbiert. Die EU muss schädlichen Dumping-Wettbewerb zwischen den EU-Staaten, der letztlich in einer steuerpolitischen Abwärtsspirale mündet, daher konsequent beenden.

Eine Nivellierung der nationalen Körperschaftssteuersätze nach oben muss das Ziel sein, verbindliche Mindeststeuersätze müssen ebenso eingeführt werden.

Die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Niedrigsteuerländer muss verhindert werden, eine europaweit gemeinsam konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, die innereuropäische Gewinnverschiebungen nutzlos machen würde, muss zur Anwendung kommen. Gewinne müssen dort besteuert werden, wo die tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten stattfinden.

Wirksame Besteuerung digitaler Internetkonzerne

Internetkonzerne wie Facebook oder Google haben in den meisten europäischen Mitgliedstaaten keine Betriebsstätten. Dies hat zur Folge, dass für entstandene Gewinne im jeweiligen Land auch keine Körperschaftssteuern bezahlt werden müssen. Das ist unfair und führt darüber hinaus zu massiven Wettbewerbsverzerrungen. 

Im europäischen Steuerrecht muss daher das Konzept der digitalen Betriebsstätte verankert werden, damit sich die Internetkonzerne nicht davor drücken können, ihren gerechten Anteil am Steueraufkommen zu leisten.

Finanztransaktionssteuer europaweit einführen

Der kaum besteuerte Finanzsektor wurde im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise mit 4600 Milliarden Euro gestützt. Auf Drängen einiger Mitgliedstaaten machte die EU-Kommission bereits 2011 einen Vorschlag für eine europaweite Finanztransaktionssteuer, mit einem Steuersatz von 0,1% bzw. 0,01%. Die Umsetzung dieses Vorschlages würde zusätzliche Einnahmen in einer geschätzten Höhe von 50 Milliarden Euro ermöglichen und den hoch spekulativen Finanzsektor zu einem kleinen Beitrag am Gesamtsteueraufkommen zwingen.

Die längst überfällige Besteuerung von Finanztransaktionen muss daher endlich in die Realität umgesetzt werden.