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Herber Rückschlag im Kampf für ein soziales Europa!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Teile des österreichischen Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping gekippt und einmal mehr der Dienstleistungsfreiheit Vorrang gegenüber sozialen Rechten eingeräumt.

Verstoß gegen österreichisches Lohndumpinggesetz als Anlassfall

Ein slowenisches Entsendeunternehmen im Bausektor hat gegen die österreichischen Vorschriften zur Verhinderung von Lohndumping verstoßen. Dem (inländischen) Auftraggeber wurde neben einer Sicherheitsleistung für allfällige Geldstrafen, die auf das slowenische Unternehmen zukämen und gegebenenfalls nicht eintreibbar sind, auch ein Zahlungsstopp an das Unternehmen auferlegt. Diese Regelung dient dazu Betrug und Missbrauch bei grenzüberschreitenden Entsendungen zu verhindern. Der EuGH hat die Vorschriften dennoch als unzulässig beurteilt.

Praxisfremde Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Begründet hat der EuGH diese Entscheidung damit, dass die Regelung nicht verhältnismäßig sei, denn Österreich könnte die genannten Maßnahmen bereits verhängen bevor die zuständige nationale Behörde diese Verwaltungsübertretung festgestellt hat. Doch dies geschieht aus gutem Grund, denn zahlreiche Beispiele belegen, dass Ansprüche gegen ausländische Dumpingfirmen in der Praxis nicht grenzüberschreitend durchsetzbar sind. Die meisten Geldstrafen werden de facto nicht mehr vollzogen sobald die Firma hinter der Grenze verschwunden ist, die Betrügerfirmen können einfach munter weitermachen.

Massive Zunahme von Lohn- und Sozialdumping

In der Baubranche haben im ersten Halbjahr 2018 fast 50% der ausländischen Entsendeunternehmen Lohn-und Sozialdumping betrieben, bei den lokalen Unternehmen hingegen lag die Quote lediglich bei rund 1%. Das Risiko von Lohn- und Sozialdumping ist daher bei grenzüberschreitenden Entsendungen 50 Mal höher als bei inländischen Firmen.

Freier Dienstleistungsverkehr wichtiger als fairer Wettbewerb

In seiner niederschmetternden Entscheidung beruft sich der EuGH auch darauf, dass die österreichische Regelung dem „freien Dienstleistungsverkehr“ widerspreche und daher abzulehnen sei. Damit outet sich der Europäische Gerichtshof einmal mehr als Bremser im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.

Soziale Grundrechte müssen Vorrang haben

Die EU-Verträge müssen daher schnellstmöglich geändert werden, ein soziales Fortschrittsprotokoll muss die Unterordnung der sozialen Grundrechte gegenüber den Binnenmarktfreiheiten beenden. Nur dadurch können derartige EuGH Entscheidungen zukünftig verhindert werden. Der Einsatz für ArbeitnehmerInnenrechte darf nicht als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit angesehen werden.

Europäische Arbeitsbehörde jetzt durchsetzen

Dringender denn je ist auch die rasche Umsetzung der Europäischen Arbeitsbehörde. Der Rat der EU-SozialministerInnen im Dezember muss den Weg für eine politische Entscheidung dazu ebnen. Vor allem die österreichische Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung in Bezug auf diese Institution endlich aufgeben. Damit wäre ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping getan.