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Marktwirtschaftsstatus für China – warum die Gewerkschaft skeptisch ist

Worum geht es?

Seit Ende 2015 wird wegen einer WTO-Vereinbarung heftig über den sogenannten „Marktwirtschaftsstatus“ (engl.: Market Economy Status – MES) für China diskutiert. Solange dieser Status nicht gewährt ist, steht es der EU frei, Anti-Dumping-Zölle auf chinesische Waren zu verhängen. Dies kann sie tun, wenn die Produkte unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen produziert wurden (z.B. durch staatliche Subventionen) und damit preislich weit unter den europäischen Artikeln liegen. In der Vergangenheit waren davon vor allem Waren aus der Stahl-, Papier-, Umwelttechnologie- oder Keramikindustrie betroffen.

Im Moment beschäftigen sich lokale Regierungen, die EU-Institutionen und verschiedene Industrieverbände mit dem Thema. Die Argumente in den Debatten gegen eine Zuerkennung des MES beschränken sich meistens darauf, dass China die fünf Kriterien, die die EU zur Anerkennung einer Marktwirtschaft aufgestellt hat, nicht erfüllt. Als Begründung werden in erster Linie der verzerrte Wettbewerb, der Verlust von Arbeitsplätzen und das Schrumpfen mancher Industriezweige genannt.

Gewerkschaftliche Position

Als Gewerkschaft ist es uns aber wichtig, den Diskurs in eine andere Richtung zu erweitern. In Europa haben wir in vielen Bereichen sehr hohe Standards. So sind beispielsweise zahlreiche Umweltschutz- oder KonsumentInnen-Schutzbestimmungen einzuhalten. Aber auch die arbeitsrechtliche Absicherung sowie das Lohnniveau sind in vielen europäischen Staaten weiter ausgebaut als in China. Umwelt- und Sozialdumping spielen bei der Preisgestaltung von Produkten eine große Rolle.

Wir kritisieren, dass in China keine freien Gewerkschaften zugelassen werden. Die Marktwirtschaftskriterien der EU sind viel zu beschränkt auf die Anfordernisse eines freien Marktes. Um eine gewisse Lebensqualität der Menschen sicherstellen zu können, sind aber auch soziale Kriterien immens wichtig – und die fehlen derzeit gänzlich im politischen Regelwerk. Deswegen müssen diese sozialen und gewerkschaftlichen Komponenten ergänzt werden. Die Zulassung freier Gewerkschaften und die Autonomie der Sozialpartner im Bereich der Lohnfindung müssen garantiert werden und in die MES-Kriterien aufgenommen werden.