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Menschenrechte brauchen Gesetze

Netzwerk Soziale Verantwortung

Sektorenübergreifendes Lieferkettengesetz soll Ausbeutung und Verfolgung verhindern

Ein sogenanntes Lieferkettengesetz bedeutet, dass Unternehmen für ihre Lieferketten Verantwortung übernehmen müssen. Es geht darum, die Straflosigkeit von Unternehmen zu beenden. Bisher gab es keinerlei juristische Konsequenzen, wenn entlang von globalen Lieferketten Kinder schuften mussten und GewerkschafterInnen verfolgt wurden.

Wichtig ist, dass ein Lieferkettengesetz die gesamte Lieferkette abdeckt.

Gerade elektronische Geräte bestehen aus einer Vielzahl an mineralischen Rohstoffen, wie zum Beispiel Kobalt. Der wertvolle Rohstoff, der sich in all unseren Smartphones befindet, wird in den Minen der Demokratischen Republik Kongo abgebaut, oftmals sind auch Kinder involviert. Doch die Elektronikbranche ist kein Einzelfall. Deswegen ist es wichtig, dass ein Lieferkettengesetz sektorenübergreifend gilt. Denn Arbeitsausbeutung steckt genauso in unseren T-Shirts und in unserer Schokolade sowie in 50% aller Produkte, die es in Supermärkten zu kaufen gibt, da sie Palmöl enthalten. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Konzerne konnten bisher weder die Kinderarbeit auf den Kakaoplantagen beenden, noch verhindern, dass Textilfabriken einstürzen oder brennen.

Initiativen für Lieferkettengesetz in Frankreich, Deutschland, der EU und Wien

In Frankreich gibt es ein solches Lieferkettengesetz schon seit 2017 und in Deutschland präsentierte die Regierung erst kürzlich einen Entwurf dafür. 50,7% der Stimmberechtigten in der Schweiz votierten bei der Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative für eine verbindliche Regulierung von Konzernen. Allerdings scheiterte die Initiative an der fehlenden Mehrheit der Kantone.

Auch auf Ebene der EU wird gerade intensiv über ein EU-Lieferkettengesetz diskutiert. Der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte an, einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorzulegen. Reynders sagte: „Eine Regulierung ohne Sanktionen ist keine Regulierung“. Es wird erwartet, dass der Entwurf im Juni präsentiert wird.

Anfang März wurde im EU-Parlament über den legislativen Initiativbericht des Rechtsausschusses abgestimmt. Dieser ist ein Instrument, mit dem das EU-Parlament die EU-Kommission zum Handeln aufrufen kann. Im EU-Parlament wurde der Bericht von einer überparteilichen Mehrheit angenommen. 504 EU-ParlamentarierInnen stimmten für den Bericht und damit für ein EU-Lieferkettengesetz.

Im Wiener Landtag wurde vor wenigen Wochen ein Antrag für ein Lieferkettengesetz angenommen, auch hier gab es eine überparteiliche Mehrheit. Menschenrechte dürfen keine Parteigrenzen kennen. Daran werden sich hoffentlich auch bald die österreichischen Nationalratsabgeordneten orientieren, denn auch im Nationalrat wurde bereits ein Antrag für ein Lieferkettengesetz eingebracht.