Zum Hauptinhalt wechseln

Neues von der Entsenderichtlinie

Was ist die Entsenderichtlinie?

Die EU-Entsenderichtlinie stammt aus dem Jahr 1996 und soll Lohn- und Sozialdumping innerhalb der Europäischen Union vorbeugen. Als Prinzip gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. „Entsendet“ werden ArbeitnehmerInnen, wenn sie für ihr Unternehmen vorübergehend in einem anderen Staat Aufträge ausführen – dann stehen ihnen bestimmte Arbeitsrechte (bspw. KV-Mindestlöhne und Höchstarbeitszeiten) des Beschäftigungsortes zu. Eine Entsendung darf maximal 24 Monate dauern – danach fallen die Beschäftigten gänzlich (also inklusive Sozialversicherung und Steuern) in das Recht ihres Arbeitsortes.

Derzeit gibt es rund 2,05 Millionen entsendete ArbeitnehmerInnen in der EU – 42 % davon arbeiten im Baugewerbe, 21,8 % im produzierenden Gewerbe, 13,5 % im Sozialwesen. Die durchschnittliche Dauer einer Entsendung beträgt vier Monate.

Gewerkschaften sehen Nachbesserungsbedarf

Schon seit Jahren fordern die Gewerkschaften eine starke Nachbesserung der Entsenderichtlinie. Problematisch ist etwa, dass die Lohngrundlage für entsendete ArbeitnehmerInnen nur der KV-Mindestgehalt ist. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Boni finden keine Berücksichtigung. Nicht alle Lohnbestandteile werden fällig: Die Sozialversicherung wird weiterhin im Herkunftsland bezahlt, was faktisch zu einer Verzerrung führt. Außerdem wird mit Briefkastenfirmen und Scheinentsendungen von manchen Unternehmen bewusst gespielt, um Kosten zu umgehen. Insgesamt sind die Kontroll- und (grenzüberschreitenden) rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Vorschlag der EU Kommission

Im März 2016 legte die Kommission einen Überarbeitungsvorschlag der Entsenderichtlinie vor. Darin wurden bei weitem nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen beantwortet – einige Verschärfungen waren jedoch darin enthalten. Daraufhin versuchten 11 EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere mittel- und osteuropäische, die in gewissen Belangen von den Missständen profitieren, mittels „gelber Karte“ die Überarbeitung zu stoppen. Dies wurde von der Kommission zwar zurückgewiesen, die Überarbeitung zog sich jedoch in die Länge.

Ausschussbeschluss des EU-Parlaments

Am 16. Oktober 2017 wurde im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales (EMPL) über die Position des EU-Parlaments zur Entsenderichtlinie abgestimmt. Nach zähen und langwierigen Verhandlungen wurde ein Kompromisspaket zwischen der Fraktionen der SozialdemokratInnen, der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Grünen erreicht. Damit setzt sich das Europäische Parlament u.a. ein für:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ab Tag 1
  • Definition der zu zahlenden Lohnbestandteile liegt bei den Mitgliedsstaaten
  • Verpflichtende Boni und Provisionen auch für entsendete ArbeitnehmerInnen
  • Auftragsvergabe an ausländische Subunternehmen kann an die gleichen Entlohnungsbedingungen geknüpft werden, wie sie für inländische Unternehmen gelten
  • Verhinderung von Kettenentsendungen

Bei der nächsten Plenarsitzung soll dies abgesegnet und das Verhandlungsmandat mit dem Rat verabschiedet werden.

Beschluss EPSCO Rat

Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ beriet in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 über den Überarbeitungsvorschlag der Entsenderichtlinie. Neben allgemeinen Bekenntnissen beinhaltet die Einigung in erster Linie die Verkürzung der Maximaldauer einer Entsendung auf 12 Monate (mit Option auf eine Verlängerung um 6 Monate). Der Transportsektor soll jedoch von der Änderung der Entsenderichtlinie ausgenommen sein und gesondert im Rahmen eines Sektor-spezifischen Pakets behandelt werden.

Was passiert als Nächstes?

Mit der Einigung im Rat können nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen. Es wird sich zeigen, in welche Richtung sich die Gespräche entwickeln werden. Die Gewerkschaften bringen sich jedenfalls intensiv in den Prozess ein, da die wesentlichen Probleme bei der Entsenderichtlinie durch die Position des Rates nicht einmal ansatzweise behandelt werden.

https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.5.c.a/1456404263914/ueber-uns/internationales/arbeitsmarktpolitik/die-eu-entsenderichtlinie-regelungen-fuer-grenzueberschreitende-arbeitsauftraege