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Soziale Gerechtigkeit und menschenwürdige Arbeit

IAO kämpft seit 100 Jahren gegen Sklaverei, Kinderarbeit und Gewerkschaftsverbote

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) wurde 1919 gegründet und feiert heuer ihr 100-jähriges Bestehen. Die IAO Konferenz 2019 fand deshalb unter einem ganz besonderen Vorzeichen statt. Unter dem Titel „Zukunft der Arbeit“ wurde ein Ausschuss eingerichtet, in dem Vorschläge zu den Megatrends unserer Zeit, wie etwa Digitalisierung oder Klimawandel, erarbeitet und in Form einer Jahrhunderterklärung beschlossen wurden.

Aufgaben und Zuständigkeiten der IAO

Die IAO ist eine Sonderorganisation der UNO, mit dreigliedrigem Aufbau, bestehend aus VertreterInnen von ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen und Regierungen. Zu ihren Hauptaufgaben zählt das Erarbeiten von weltweit gültigen Arbeits- und Sozialstandards sowie die Überwachung der Einhaltung dieser. Damit wird deutlich, dass arbeitsrechtliche und sozialpolitische Fragen nicht ausschließlich Aufgabe einzelner Staaten sind, sondern in wesentlichen Bereichen auf internationaler Ebene festgelegt werden müssen.

Die IAO hat beispielsweise acht Kernarbeitsnormen festgelegt, die weitgehend von nahezu allen Staaten der Welt ratifiziert wurden. Darunter fallen etwa die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, die Beseitigung von Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit oder das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Länderfälle mit schwerwiegenden Verletzungen der Arbeits- und Sozialnormen – Normenanwendungsausschuss

In sozialpartnerschaftlicher Besetzung werden im Normenanwendungsausschuss (NAA) die schwersten Verletzungen der Arbeits- und Sozialnormen nach Ländern diskutiert. Der Debatte gehen Länderberichte voraus, in denen die einzelnen Verletzungen detailliert dargelegt werden. Im NAA werden daraufhin die 24 schwersten Länderfälle behandelt. Eine Gruppe aus ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen einigt sich im Vorfeld auf die jeweils zu behandelnden Länderfälle. Im NAA nehmen daraufhin die RegierungsvertreterInnen der einzelnen Staaten Stellung zu den Normverletzungen.

Dieser Prozess ist von hoher Bedeutung, da der Ausschuss für einige Gewerkschaften die einzige Möglichkeit darstellt, eine Gesprächsbasis mit ArbeitgeberInnen und ihrer Regierung zu finden. Der soziale Dialog wird aufgrund internationaler Regelungen sichergestellt. Der NAA ist daher besonders wichtig, denn er gibt vor allem den Gewerkschaften die Möglichkeit, Verletzungen fundamentaler gewerkschaftlicher Rechte in die Öffentlichkeit zu tragen und durch den sozialen Dialog eine international überwachte Lösung des Problems herbeizuführen. Die überwiegende Anzahl an Länderfällen behandelt Gewalt gegen Gewerkschaften.

Hier geht’s zum gesamten Bericht

Gewalt am Arbeitsplatz - Normensetzender Ausschuss

Auf der 108. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation wurde die erste internationale Norm zur Beendigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz festgelegt. Die einzelnen Staaten sind nun gefordert, eine umfassende Strategie zur Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt und Belästigung anzunehmen. Wichtig ist, dass durch diese Norm auch Unternehmen in die Verantwortung genommen werden. Vorgesehen ist unter anderem ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung, Prävention, wirksame Hilfemaßnahmen und Sanktionen gegen Täter sowie Schutz und Unterstützung für Betroffene. Von Gewalt am Arbeitsplatz sind auch Beschäftigte in Österreich immer wieder betroffen. 

Hier geht’s zum gesamten Bericht

Zukunft der Arbeit – Jahrhunderterklärung

Die inhaltliche Grundlage für die auf der Konferenz beschlossene Jahrhunderterklärung ist ein Initialbericht, in dem vor allem die weltweit wirkenden Herausforderungen unserer Zeit, wie Digitalisierung, Migration, Einkommens- und Vermögensungleichheit, Prekarisierung, globale Lieferketten und Klimawandel in der Arbeitswelt dargestellt werden. Darüber hinaus steht ein Bericht der Globalen Kommission über die Zukunft der Arbeit zur Verfügung, die ausschließlich für die Erstellung dieser Jahrhunderterklärung ins Leben gerufen wurde. Unter dem Titel „Für eine bessere Zukunft arbeiten“ wird darin festgehalten, wie den genannten Herausforderungen aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht begegnet werden kann. Folgende drei Punkte werden darin vordergründig erwähnt:

  • verstärkt in die Fähigkeiten der Menschen investieren
  • verstärkt in die Institutionen der Arbeit investieren
  • verstärkt in menschenwürdige und nachhaltige Arbeit investieren

Hier geht’s zur beschlossenen Jahrhunderterklärung.