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Transnationale Sitzungen während der COVID-19 Krise

Die COVID-19 Pandemie bestimmt weiterhin unser Leben und Arbeiten. In der ArbeitnehmerInnenvertretung bringt das gerade für Mitglieder in Europäischen Betriebsräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien spezielle Herausforderungen mit sich, die das Wahrnehmen der Aufgaben in diesen Gremien erschweren. Die Einschränkung von Reisen und sozialen Kontakten wird noch über einen längeren Zeitraum physische Sitzungen verhindern.

Empfehlungen der Europäischen Gewerkschaftsverbände

Demokratie am Arbeitsplatz hört nicht mit der COVID-19 Krise auf! Die europäischen Branchengewerkschaften haben daher gemeinsam fünf Empfehlungen für Videokonferenzen/Online-Meetings für Europäische Betriebsräte, SE-Betriebsräte und Besondere Verhandlungsgremien ausgearbeitet. Ziel ist es, auch während der Krise die Gremienmitglieder vernetzt zu halten und deren Recht auf Information, Konsultation und Mitbestimmung zu wahren. Diese ergänzen die bereits im März veröffentlichten Empfehlungen zur Antizipation und Bewältigung der Folgen der Pandemie in multinationalen Unternehmen.

Umsetzung von virtuellen Meetings

Vorgesehene Sitzungen dürfen nicht unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes ersatzlos abgesagt werden. Videokonferenzen dienen als pandemiebedingte zeitlich vorübergehende Alternative zu jährlichen/ordentlichen und außerordentlichen EBR-/SE-BR-Sitzungen, wie auch für Schulungen. Daher raten die Europäischen Gewerkschaftsverbände zu einer formellen Vereinbarung mit dem Management über die temporäre Nutzung von Online- oder auch hybriden Meetings, um Regeln und Bedingungen festzuhalten. Die Empfehlungen enthalten dazu eine Mustervereinbarung. Weiters geht es um gute technische Voraussetzungen und Hinweise zur guten Umsetzung von Online-Besprechungen auch mit Verdolmetschung und Wahlen.

Wiederaufnahme von physischen Sitzungen

Der soziale Dialog im Unternehmen soll trotz COVID-19 in hoher Qualität aufrechterhalten werden. Trotzdem dürfen digitale Tools wie Videokonferenzen langfristig auf keinen Fall das Recht von transnationalen Betriebsratskörperschaften und Besonderen Verhandlungsgremien auf physische Sitzungen in Frage stellen. Sobald es die Situation erlaubt, soll wieder zu physischen Sitzungen als gängige Arbeitsweise der Gremien zurückgekehrt werden.