Ein besserer Weg aus der Corona-Wirtschaftskrise
Nachhaltige und widerstandsfähige Wirtschaft für bessere Lebensstandards
Der 750 Milliarden Euro Corona-Recovery-Plan der EU ist eine einzigartige Gelegenheit, die Wirtschaft in Europa neu auszurichten. Denn um den Weg aus der Krise zu finden, muss im großen Stil investiert werden – und das im besten Fall in die digitale und ökologische Transformation. Dennoch verlässt sich die EU nach wie vor auf vielfach angeprangerte, kurzfristig orientierte Konjunkturmodelle. Dadurch werden wir die Auswirkungen des rasant voranschreitenden Klimawandels und eines sinkenden Lebensstandards noch stärker zu spüren bekommen. Die Mitgliedstaaten arbeiten gerade an ihren Aktionsplänen, bei denen der Großteil der EU-Hilfsgelder für den Wiederaufbau einer Wirtschaft verwendet werden soll, die weder nachhaltig noch widerstandsfähig genug sein wird.
Fünf-Punkte-Plan für die nationalen Aktionspläne
Um dies zu verhindern und um die Wirtschaft in Europa neu auszurichten, fordert die Kampagne „Rethink the Recovery“, dass die nationalen Aktionspläne nach fünf Gesichtspunkten ausgestaltet werden sollen:
1. Nicht nachhaltige Aktivitäten nicht länger unterstützen
Die im Rahmen der Recovery-Maßnahmen verfügbaren Finanzmittel dürfen nicht dazu verwendet werden, die Kohle-, Öl- und Gasindustrie sowie andere nicht nachhaltige Aktivitäten zu unterstützen. Für diese wird es in der grünen Wirtschaft der Zukunft keinen Platz geben.
2. Lebensstandard für alle sichern
Europa muss sicherstellen, dass die Ausgabenpläne einen angemessenen Lebensstandard für alle sichern; alle, die während und nach der Krise Unterstützung benötigen, sollen diese auch bekommen.
3. In den grünen Wandel investieren
Europa braucht ein ambitioniertes Ausgabenprogramm für den Aufbau einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Wirtschaft, das folgende Schwerpunkte setzt: umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, energieeffiziente Gebäude, ressourcenschonende Landwirtschaft und Schutz der Artenvielfalt.
4. Keine Rückkehr zur Austerität
Europa muss die Fiskalregeln abschaffen, nach denen die Kreditaufnahme eingeschränkt ist, sobald die Neuverschuldung eines Landes die 3%-Marke und die Staatsschuldenquote 60 % des BIP überschreitet. Die Rückkehr zur fiskalischen Austerität muss vermieden werden.
5. Reform des Fiskalrahmens
Der Fiskalrahmen muss reformiert werden, um der langfristigen ökologischen und sozialen Widerstandsfähigkeit Vorrang vor kurzfristigen fiskalischen Zielen zu geben.
EU-Mittel für Arbeitsmarkt-, Klima- und Digitalisierungsmaßnahmen verwenden
Österreich stehen 3,3 Milliarden Euro aus dem EU-Recovery-Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise zur Verfügung. Mit diesem Hilfspaket könnten umfangreiche, öffentliche Investitionen getätigt werden. Angesichts von knapp 500.000 Menschen ohne Beschäftigung in Österreich, sollte ein Gutteil dieser Summe in die aktive Arbeitsmarktpolitik fließen. Dadurch könnten zusätzliche Arbeitsplätze generiert, innovative Arbeitszeitmodelle gefördert und vorangetrieben bzw. neue Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme geschaffen werden.
Nach EU-Vorgaben müssen 37% der Finanzhilfen in Klima- und Digitalisierungsmaßnahmen investiert werden. Daher müssen auch enorme arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, gemeinsam mit den Sozialpartnern, konzipiert werden, um die Digitalisierung und den Klimawandel für Beschäftigte möglichst gerecht zu gestalten. Bisher deutet jedoch vieles daraufhin, dass die EU-Mittel lediglich für die Querfinanzierung bereits bestehender (oder gar veralteter) Programme verwendet werden und kaum neue Initiativen zur Unterstützung des Arbeitsmarktes und der Beschäftigten geplant sind.
Bundesregierung bleibt Aktionsplan bisher schuldig und bindet Sozialpartner kaum ein
Um die Mittel aus dem EU-Recovery-Plan in Anspruch nehmen zu können, müssen die nationalen Aktionspläne zur Verwendung der Gelder bis Ende April bei der EU-Kommission eingereicht werden. Österreich zählt zu jenen letzten drei Staaten, die bisher noch nichts vorgelegt haben.
Auch die von der EU-Kommission vorgeschriebene Einbindung der Sozialpartner bei der Erstellung des Aktionsplanes hat bisher nur unzureichend stattgefunden. Andere Mitgliedstaaten wie Finnland oder die Niederlande hingegen haben ihre Aktionspläne bereits vorgelegt und dabei vor allem auf Transparenz und den Austausch mit den Sozialpartnern gesetzt.
Hier geht’s zur Kampagne.