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Rechte von Jugendvertrauensrät:innen (JVR)

Als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat hast du neben deinen Aufgaben auch spezielle Rechte (und Pflichten). Hier findest du einen ein kleinen Überblick:

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Ehrenamt: Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat  bist du freiwillig und bekommst dafür nichts zusätzlich bezahlt. Dein/e Arbeitgeber:in muss dir allerdings die notwendige Zeit für deine Tätigkeit als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat zur Verfügung stellen.

  •  Weisungsfreiheit: Als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat bist du an keine Weisungen gebunden. Du musst dich nur gegenüber der Jugendversammlung verantworten und in dieser Bericht erstatten.
  •  Beschränkungs- & Benachteiligungsverbot: Du darfst in deiner Tätigkeit als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat von deinem/deiner Arbeitgeber:in nicht beschränkt werden und musst die gleichen Aufstiegschancen wie andere haben. Dein Entgelt (Gehalt oder Lehrlingsentschädigung) darf nicht gekürzt werden, nur weil du JugendvertrauensrätIn bist.
  •  Verschwiegenheitspflicht: Als Mitglied oder Ersatzmitglied im JVR bist du verpflichtet Betriebs- & Geschäftsgeheimnisse zu bewahren. Brichst du diese Verschwiegenheitspflicht, kann dies unter Umständen ein Entlassungsgrund sein!
  •  Kündigungs- & Entlassungsschutz: Als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat hast du einen speziellen Schutz vor Kündigung und Entlassung. Wichtig ist, dass du nichts unterschreibst und immer zuerst von uns beraten lässt.
  •  Bildungsfreistellung: Als Mitglied des Jugendvertrauensrates hast du Anspruch auf zwei Wochen Bildungsfreistellung pro Funktionsperiode, damit du Kurse, Schulungen, Seminare der Gewerkschaft besuchen kannst.