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Wahl der Jugendvertrauensrät:innen

Hier findest du alle Informationen zur Wahl von Jugendvertrauensräten und Jugendvertrauensrätinnen.

©Julien Eichinger - stock.adobe.com

Jugendvertrauensrät:innen sind immer für zwei Jahre gewählt (ab dem Tag der Konstituierung gerechnet). In diesen zwei Jahren vertreten sie die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert so eine Wahl eigentlich?

Diese und viele andere Fragen wollen wir dir hier beantworten. Grundsätzlich empfehlen wir dir alle Vorbereitungen und die Wahl gemeinsam mit uns, der GPA Jugend, durchzuführen. Das erleichtert dir vor allem wegen der Fristen die eingehalten werden und der Formulare die ausgefüllt werden müssen vieles.

Wo und wann wird gewählt?

In allen Betrieben in denen dauerhaft mindestens fünf jugendlichen Arbeitnehmer:innen - also Arbeitnehmer:innen die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - beschäftigt sind, ist ein Jugendvertrauensrat (JVR) zu wählen. Die Funktionsperiode eines Jugendvertrauensrates dauert zwei Jahre. Sind diese abgelaufen muss neu gewählt werden.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer:innen - also alle Beschäftigten die das 18. Lebensjahr und alle Lehrlinge die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - des Betriebes. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Altersgrenzen am Tag der Wahlausschreibung noch nicht überschritten wurden. Außerdem muss man am Tag der Wahlausschreibung und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sein.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren können alle Arbeitnehmer:innen des Betriebes die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.

Die Jugendversammlung

Damit die JVR-Wahl durchgeführt werden kann, muss zuerst eine Jugendversammlung abgehalten werden. Gibt es im Betrieb keinen JVR so darf auch die Gewerkschaft eine Jugendversammlung einberufen: wende dich dazu einfach an uns Die Jugendversammlung muss spätestens zwei Wochen zuvor durch den/die JVR-Vorsitzende/n einberufen werden. Zum Beispiel durch einen Anschlag am schwarzen Brett. Die Jugendversammlung besteht aus allen Arbeitnehmer:innen im Betrieb, die das 18. Lebensjahr und aus allen Lehrlingen die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie aus den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates. Außerdem sind je ein/e Vertreter:in der Arbeiterkammer, der zuständigen Gewerkschaft und des Betriebsrats teilnahmeberechtigt. Geht es um die Wahl von Jugendvertrauensrät:innen, so ist die wichtigste Aufgabe der Jugendversammlung einen Wahlvorstand zu wählen.

Der Wahlvorstand

Die Wahl des JVR wird von einem Wahlvorstand vorbereitet, durchgeführt und geleitet. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei von der Jugendversammlung gewählt und ein Mitglied vom Betriebsrat entsandt wird. Die Aufgabe des Wahlvorstandes ist es, den Ablauf der Wahl zu überwachen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten

Wie viele Personen sind im Jugendvertrauensrat?

Die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder im Jugendvertrauensrat, richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer:innen. In Betrieben mit:

  • 5 bis 10 jugendlichen Arbeitnehmer:innen wird 1 Jugendvertreter
  • 11 bis 30 jugendlichen Arbeitnehmer:innen werden 2 Mitglieder
  • 31 bis 50 jugendlichen Arbeitnehmer:innen werden 3 Mitglieder
  • 51 bis 100 jugendlichen Arbeitnehmer:innen werden 4 Mitglieder

in den Jugendvertrauensrat gewählt.

In Betrieben mit mehr als 100 jugendlichen Arbeitnehmer:innen erhöht sich je weiteren hundert jugendlichen Arbeitnehmer:innen die Zahl der Mitglieder um eins. In Betrieben mit mehr als 1000 jugendlichen Arbeitnehmer:innen erhöht sich die Zahl der Mitglieder für je weitere 500 jugendliche ArbeitnehmerInnen um eins. Bruchteile von hundert bzw. fünfhundert werden für voll gerechnet.

Als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat kandidieren

Damit du als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat kandidieren kannst musst du, am besten gemeinsam mit anderen Kolleg:innen, einen Wahlvorschlag einbringen. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag beim Wahlvorstand eingereicht werden. Außerdem muss er die nötigen Unterstützungsunterschriften (für jede/n zu wählende/n JVR zwei Unterschriften von wahlberechtigten Jugendlichen) aufweisen und mindestens eine/n wählbare/n Kandidat:in und höchstens die doppelte Anzahl der zu wählenden JVR-Mitglieder enthalten.

Die Wahl

Die Wahl findet vier Wochen nach der Jugendversammlung statt. Deine Stimme kannst du direkt im Wahllokal oder per Briefwahl (Achtung: Dies musst du zuvor beim Wahlvorstand beantragen) abgeben. Nachdem die Wahl abgeschlossen wurde, ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis und gibt es im Betrieb durch Aushang bekannt. Jetzt muss sich nur noch der neue Jugendvertrauensrat konstituieren und einer erfolgreichen JVR-Arbeit steht nichts mehr im Wege.

Achtung: Dein/e Arbeitgeber:in hat ein Monat Zeit, die Wahl anzufechten. Also unbedingt alle Fristen einhalten und immer die benötigten Formulare ausfüllen.

Brauchst du Unterstützung?

Die Wahl eines Jugendvertrauensrates ist gesetzlich geregelt. Dabei müssen einige wichtige Fristen eingehalten werden. Alles Infos zu den Fristen rund um die JVR-Wahl bekommst du bei der GPA Jugend