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Wie werde ich Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat (JVR)?

Du bist unter 23 Jahre alt und möchtest dich in deinem Betrieb aktiv für die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer:innen einsetzen? Dann lass dich für die nächsten JVR Wahlen aufstellen oder gründe einen Jugendvertrauensrat in deinem Betrieb.

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In welchem Betrieb kann ein Jugendvertrauensrat gewählt werden?

In allen Betrieben in denen dauerhaft mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer:innen - also Arbeitnehmer:innen, die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - beschäftigt sind.

Wer darf wählen und wann wird gewählt?

Der Jugendvertrauensrat wird alle zwei Jahre von den im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer:innen - also Personen die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - gewählt.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren können alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.