Zum Hauptinhalt wechseln

Erfolgreicher KV Abschluss in der EVU 2022

Erhöhung der Mindestlöhne um 3,6 bis 4,0 %

pixabay

Am 3. Februar 2022 einigten sich die Gewerkschaften GPA und PRO-GE auf einen KV-Abschluss für die Beschäftigten der Elektrizitätsunternehmen.

  • Erhöhung der Mindestlöhne um 3,6 bis 4,0 %
  • neuer Mindestlohn € 2.069,52
  • Erhöhung der Ist-Löhne um 3,5 bis 3,9 %
  • Erhöhung der Zulagen um 3,85 %
  • Erhöhung der Schichtzulagen
    • 2. Schicht um 58,22 % - 3. Schicht um 11,34 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 6,03 %
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,1 %
  • Kinderzulage beträgt € 60,878

Weitere Ergebnisse:

  • Die Anrechnung sämtlicher Vordienstzeiten für ArbeitnehmerInnen und überlassene Arbeitskräfte bei Übernahme in ein Konzernverhältnis
  • Umwandlung des Dienstjubiläums von Geld in Zeit für alle KollegInnen
  • Erhöhung des Mehrarbeitszuschlages auf 50 % für Teilzeitarbeit

Gültig ab 1. Februar 2022