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Erfolgreicher KV-Abschluss 2017 in der Mineralölindustrie

1,6% KV-Erhöhung, 1,5% IST-Erhöhung

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 24. Jänner 2017 für die ArbeitnehmerInnen in der Mineralölindustrie haben sich die Vertreter des Fachverbandes der Mineralölindustrie (FVMI) auf Arbeitgeberseite und die Gewerkschaftsvertreter von GPA-djp und PRO-GE auf ArbeitnehmerInnen-Seite in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen neuen Lohn- und Gehaltsabschluss geeinigt.

+1,6 % Mindestlohn/-gehalt (Erhöhung der Vorrückungsbeträge um +1,2%)
+1,5 % Ist-Lohn-/Gehaltserhöhung
+1,6 % Lehrlingsentschädigung
+1,6 % Zulagen + Trennungskostenentschädigungen
+1,2 % Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Rahmenrechtliche Vereinbarungen

§ 4.2 „Anrechnung Karenzen (Karenzurlaube)“:
An das Ende des § 4.2 wird folgender Absatz angefügt: „Karenzen (Karenzurlaube) innerhalb des Arbeitsverhältnisses im Sinne des MschG, EKUG oder VKG, die nach dem 1.2.2017 begonnen haben, werden auf dienstzeitabhängige Ansprüche zur Gänze angerechnet. Die Bestimmung des § 9 Punkt 1.6 bleibt unberührt.“

§ 10.2.2 „Internatskosten - Fahrten zur/von der Berufsschule“:
Am Ende § 10.2.2 Internatskosten wird folgender Absatz ergänzt: „Zusätzliche Kosten des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels, die Lehrlingen durch die Anreise zur bzw. Abreise von der in Internatsform geführten Berufsschule bis zu einmal pro Kalenderwoche nachweislich entstehen, sind vom Unternehmen zu ersetzen. Auf diesen Anspruch können die dem Lehrling gebührenden Förderungen angerechnet werden. Voraussetzung für diesen Anspruch auf Fahrtkostenersatz ist der Bezug der Familienbeihilfe. Bei Verringerung oder Wegfall öffentlicher Förderungen für derartige Fahrtkosten, bleibt der anteilige Fahrtkostenersatz unverändert. Auf Verlangen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin sind entsprechende Belege vorzulegen.“

Protokollanmerkung zum Kollektivvertrag vom 24.1.2017 zum Begriff „facheinschlägig“ gem. § 32 Prüfungsvorbereitung:
Die KV-Parteien kommen überein, dass es sich bei einer facheinschlägigen Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 32 (Prüfungsvorbereitung) um eine Weiterbildung handeln muss, die einerseits für das persönliche Fortkommen im Unternehmen/Konzern erforderlich ist und andererseits Kenntnisse oder Fertigkeiten vermittelt, welche einen Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens/Konzerns, in dem der/die ArbeitnehmerIn beschäftigt ist, haben.

Protokollanmerkung zum Kollektivvertrag vom 24.1.2017:

Arbeitsgruppen:
Die KV-Parteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema „Arbeitszeitverkürzung bei belastenden Arbeitsformen (Lebensarbeitszeit)“  weitergeführt wird. Diese Punkte sollen im Hinblick auf die Schaffung eines Ansparmodells für Freizeit zur  Konsumation vor Antritt einer Alterspension geprüft werden.
Verbesserungen beim Jubiläumsgeld: Dieser Themenpunkt der letztjährigen Arbeitsgruppe wird weiter analysiert.

Außerdem soll das Thema Freizeitoption anstelle IST-Erhöhung bis Ende 2017 analysiert, diskutiert und tunlichst ein einvernehmlicher Vorschlag an die Kollektivvertragsparteien erarbeitet werden. Weiters soll auch eine Ergänzung von §6 Punkt 7 und 8 (Sonn- und Feiertagsarbeit bei All-in-Verträgen) diskutiert werden.

Zu allen Arbeitsgruppen gilt, dass sofern eine Einigung in der Arbeitsgruppe erzielt wird, diese Einigung in den Kollektivvertrag übernommen wird.

Protokollanmerkung zum Kollektivvertrag vom 24.1.2017:
Töchterliste gem. Anhang 1:

Die KV-Parteien kommen überein, dass die OMV Gas Marketing & Trading GmbH mit Wirkung ab 1. Jänner 2017 in die Töchterliste des KV für die ArbeitnehmerInnen für die Mineralölindustrie aufgenommen wurde.
Die FE-Trading GmbH wird mit 1.2.2017 in die Töchterliste aufgenommen.
Allerdings wird ausdrücklich vereinbart, dass abweichend vom § 2 2.1 lit. e der Kollektivvertrag auf diese Gesellschaft nur unter den Rahmenbedingungen zur Anwendung gelangt, die zwischen den Parteien bis 30.9.2017 vereinbart werden, mit dem Ziel eine Anwendbarkeit des Kollektivvertrages für diese Gesellschaft spätestens ab 1.10.2017 zu erreichen.

Geltungsbeginn und Geltungsdauer:

Als Geltungsbeginn des Kollektivvertrages wird der 1. Februar 2017 vereinbart.
Es herrscht Einvernehmen, dass der lohn- und gehaltsrechtliche Teil des Kollektivvertrages bis 31. Jänner 2018 gilt.

 

18.01.2017: KV Verhandlungen Mineralölindustrie ohne Ergebnis unterbrochen

Trotz intensiver Verhandlungen ist es in der KV-Verhandlung am 18. Jänner 2017 in der Mineralölindustrie zu keinem Abschluss gekommen.

Sowohl die prozentuelle Erhöhung als auch die rahmenrechtlichen Forderungen wurden seitens der Arbeitgeber nicht ausreichend positiv bewertet.

Ein von der Arbeitgeberseite gelegtes Angebot wurde von den Verhandlungskurien von GPA-djp und PRO-GE als völlig unzureichend bewertet.

Die Verhandlungen wurden daraufhin vertagt und werden am 24. Jänner 2017 fortgesetzt.

 

20.12.2016: Mineralölindustrie KV-Verhandlungen 2017 gestartet

Am 20. Dezember 2016 wurden die KV-Verhandlungen für die Beschäftigten der Mineralölindustrie Österreichs mit dem Wirtschaftsgespräch sowie der Überreichung des gemeinsamen Forderungsprogrammes der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE an die Arbeitgeber gestartet.

Zu Beginn erörterten die Arbeitgeber die gesamtwirtschaftliche Situation der Branche. Das Jahr 2016 war eine große Herausforderung für die Unternehmungen. Im Besonderen führt die Preisentwicklung beim Erdöl zu einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung.

Von Seiten der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE wurde auf die hohe Qualifikation der ArbeitnehmerInnen in der Branche und auf die enorme Leistungsbereitschaft der Beschäftigten hingewiesen. Auch sind die Bilanzkennzahlen und Ergebnisse der internationalen Unternehmungen in Österreich sehr gut.

Daher fordern GPA-djp und PRO-GE einen vernünftigen Reallohn- und Gehaltszuwachs für die Beschäftigten in der Branche. Nur dadurch ist es möglich, Kaufkraft und Wirtschaftswachstum zu stärken.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 18. Jänner 2017 statt.

Eingeloggte Mitglieder können das Forderungsprogramm sowie das Auftaktplakat downloaden.