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Mineralölindustrie 2019: Erfolgreicher KV-Abschluss

Plus 3,4% KV-Erhöhung, plus 3,4% IST-Erhöhung / mindestens 100.- Euro brutto im Monat

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 23. Jänner 2019 für die ArbeitnehmerInnen in der Mineralölindustrie haben sich die Vertreter des Fachverbandes der Mineralölindustrie (FVMI) auf Arbeitgeberseite und die Gewerkschaftsvertreter von GPA-djp und PRO-GE auf ArbeitnehmerInnen-Seite nach einer schwierigen Verhandlungsrunde auf einen neuen Lohn- und Gehaltsabschluss geeinigt.

+3,4 % Mindestlohn/-gehalt (Erhöhung der Vorrückungsbeträge um +1,5%)
+3,4 % Ist-Lohn-/Gehaltserhöhung / mindestens 100.- Euro brutto im Monat
+3,4 % Lehrlingsentschädigung
+3,4 % Zulagen + Trennungskostenentschädigungen
+2,7 % Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Rahmenrechtliche VerBESSERungen

Schneller zur 6. Urlaubswoche – Verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten für das Urlaubsausmaß
Für die Bemessung der Urlaubsdauer werden überlassenen ArbeitnehmerInnen bei der Übernahme in ein Konzerndienstverhältnis und ArbeitnehmerInnen von österreichischen Konzerngesellschaften sämtliche im Konzern erbrachten Vordienstzeiten angerechnet, sofern diese im Inland erworben wurden.

Entlohnung von Überstunden verbessert – mit Wirksamkeit zum 1.7.2019
Ausdrücklich im Vorhinein angeordnete Überstunden werden, soweit sie nach der vollendeten tatsächlich geleisteten zehnten Arbeitsstunde an einem Wochentag geleistet werden, mit einem Zuschlag von 100% entlohnt. Solche mit 100% Zuschlag abzugeltende Überstunden dürfen durch Pauschalentlohnungsvereinbarungen (All-in-Vereinbarungen, Überstundenpauschalien) nicht geschmälert werden, ausgenommen sind Reise- und Lenkzeiten.

Samstagüberstunden
Die Empfehlung Samstagüberstunden wird um folgenden Satz ergänzt:
Dies gilt ab 1. Juli 2019 insbesondere auch für nach der 50. tatsächlich erbrachten Wochenarbeitsstunde, die im Vorhinein ausdrücklich angeordnet wurde.

Aliquotierung Jubiläumsgeld auch zwischen dem 20. und 25. Dienstjahr
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses zwischen dem 20. und 25. Dienstjahr des/der ArbeitnehmerIn ist ein der zurückgelegten Dienstzeit in diesem 5-Jahres-Zeitraum entsprechender aliquoter Anteil von 1 Monatsentgelt als Jubiläumsgeld zu bezahlen. Dies gilt nicht bei verschuldeter Entlassung oder Austritt ohne wichtigen Grund.

Urlaubszuschuss
Wird ein Urlaub, der mindestens eine Woche betragen muss, im ersten Kalenderhalbjahr angetreten, wird über Verlangen des/der ArbeitnehmerIn der Urlaubszuschuss mit dem der Antragstellung folgenden Abrechnungslauf, aber frühestens mit der Gehalts-/Lohnauszahlung für den Monat des Urlaubsantrittes fällig.

Verbesserung der Schlechtwetterzulage
Ersatzlose Streichung des Satzes „Eine derartige Schlechtwetterzulage gilt nur für die Zeit von 15. Oktober bis 15. Mai.“ Von nun an gibt es eine Schlechtwetterzulage während des gesamten Jahres.

Prüfungsvorbereitung
Die Freizeit zur Prüfungsvorbereitung gilt auch bei Werkmeisterkursen am Wifi oder Bfi.

Branchenaustausch
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren einen Branchenaustausch auf Sozialpartnerebene, der zweimal im Kalenderjahr stattfinden wird.

Arbeitsgruppe
Weiterführung der Arbeitsgruppe zum Thema „Förderung der Frauen“.

Töchterliste:
Die „FE Trading GmbH“ wurde im Oktober 2018 in „Avanti GmbH“ umfirmiert. Die Töchterliste ist entsprechend anzupassen.

Geltungsbeginn und Geltungsdauer:
Als Geltungsbeginn des Kollektivvertrages wird der 1. Februar 2019 verein¬bart.

Es herrscht Einvernehmen, dass der lohn- und gehaltsrechtliche Teil des Kollektivvertrages bis 31. Jänner 2020 gilt.

Eingeloggte Mitglieder können das Abschlussprotokoll, den Abschlussbrief und die neuen Tabellenwerte downloaden.

19.11.2018: Mineralölindustrie KV-Verhandlungen 2019 gestartet

Verhandlungsverlauf des KVs:

Am 19. November 2018 wurden die KV-Verhandlungen für die Beschäftigten der Mineralölindustrie Österreichs mit dem Wirtschaftsgespräch sowie der Überreichung des gemeinsamen Forderungsprogrammes der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE an die Arbeitgeber gestartet.

Zu Beginn erörterten die Arbeitgeber die wirtschaftliche Situation der Branche.
Die Energiewende und der damit verbundenen Umstieg auf erneuerbare Energieträger stellt die die Branche vor große Herausforderungen.

Von Seiten der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE wurde auf die hohe Qualifikation der ArbeitnehmerInnen in der Branche und auf die enorme Leistungsbereitschaft der Beschäftigten hingewiesen. Die Bilanzkennzahlen und Ergebnisse der internationalen Unternehmungen in Österreich und jene der OMV sind sehr gut. Auch das gesamtwirtschaftliche Wachstum in Österreich hat sich sehr gut entwickelt.

Daher fordern GPA-djp und PRO-GE einen vernünftigen Reallohn- und Gehaltszuwachs für die Beschäftigten in der Branche. Nur dadurch ist es möglich, Kaufkraft und Wirtschaftswachstum zu stärken und erhalten.

Die erste Verhandlungsrunde findet am 23. Jänner 2019 statt.

Eingeloggte Mitglieder können das Forderungsprogramm downloaden.