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Ich bin geringfügig beschäftigt

Die geringfügige Beschäftigung unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Arbeitsformen. Hier erfährst du, welche Regelungen für dich gelten.

Was ist geringfügige Beschäftigung?

Geringfügig beschäftigt bist du, sobald du regelmäßig in einem geringen Ausmaß, beispielsweise für einen Monat oder für unbestimmte Zeit, arbeitest. Du darfst dabei aber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro im Kalendermonat verdienen. Sobald deine Bezahlung höher ist, musst du von deinem Arbeitgeber vollversichert werden. Sonderzahlungen wie dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf die du natürlich so wie alle anderen Beschäftigten auch Anspruch hast, werden nicht in die Geringfügigkeitsgrenze miteinberechnet.

Welche Ansprüche habe ich, wenn ich geringfügig beschäftigt bin?

Auch wenn du geringfügig beschäftigt arbeitest, hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Pflegefreistellung, Abfertigung und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Welche Regelungen gelten für mich, wenn ich geringfügig beschäftigt bin und mein Arbeitsverhältnis endet?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt eine Kündigungsfrist von zumindest 6 Wochen. Der Arbeitgeber muss eine Kündigungsentschädigung bezahlen, wenn er sich nicht an die Kündigungsfrist hält. Die Höhe der Entschädigung muss dem entsprechen, was du innerhalb der Kündigungsfrist verdient hättest.

Bei einer von dir gewollten Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat. Wenn du diese Frist nicht einhältst, verlierst du unter anderem deinen Anspruch auf die Auszahlung deiner offenen Urlaubsansprüche.

Worauf muss ich bei meiner Arbeitszeit achten, wenn ich geringfügig beschäftigt arbeite?

Wann und wie lange du arbeitest, muss im Vorfeld mit deinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden. Die Arbeitszeit kann später nicht mehr einseitig abgeändert werden. Wenn die Arbeitszeit sich später ändern soll, dann musst du dich mit deinem Arbeitgeber darauf einigen und die Änderung schriftlich festhalten.

Was bedeutet meine geringfügige Beschäftigung für meine Sozialversicherung?

Du musst von deinem Arbeitgeber nicht kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert werden. Du musst aber jedenfalls unfallversichert werden.

Du kannst dich selbst kranken- und pensionsversichern, bist aber niemals arbeitslosenversichert.

Wenn du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro im Kalendermonat verdienst, musst du verpflichtend voll sozialversichert werden.

Achtung: Für die Berechnung der Höhe deiner Sozialversicherungsabgaben werden die Einkommen aus allen deinen Jobs zusammengerechnet. Wenn du dadurch über die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro kommst, dann musst du die Sozialversicherungsbeiträge selbst nachzahlen.