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Ich mache ein Praktikum

Egal, ob in der Schule oder Hochschule vorgeschrieben, auf der Suche nach einer Lehrstelle, bei der Jobsuche nach der Reifeprüfung oder Sponsion: Beim Eintritt ins Berufsleben heißt es für Junge, sie sollen die Arbeitserfahrung bereits mitbringen, am besten facheinschlägig. Knapp 300.000 Schüler:innen und Studierende müssen im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums ein verpflichtendes Praktikum absolvieren. Mindestens ebenso viele absolvieren „freiwillig“ ein Praktikum in der Hoffnung, mal den „Fuß in der Tür zu haben“. Aber nicht alles, was „Praktikum“ genannt wird, ist auch ein Praktikum, sondern oft einfach ein ganz normaler Job, der auch wie ein solcher bezahlt werden muss.

Was ist ein Praktikum?

Ein Praktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, das im Rahmen eines Schul- oder Hochschullehrplans vorgeschrieben ist. Jedes „Praktikum“, das nicht während einer Ausbildung, sondern „freiwillig“ absolviert wird, ist rechtlich betrachtet gar kein Praktikum, sondern ein normales befristetes Arbeitsverhältnis, das auch sozialversicherungsrechtlich so zu behandeln und zu entlohnen ist!

Was passiert im Praktikum?

Es muss für dich eine Ansprechperson geben, der du Fragen stellen und von der du lernen kannst. Du sollst theoretische Kenntnisse aus deiner Ausbildung in der Praxis erproben können und unter Anleitung möglichst viele unterschiedliche Dinge ausprobieren dürfen. Im Vordergrund steht also der Ausbildungszweck, nicht das Erbringen einer bestimmten Arbeitsleistung.

Was darf nicht von mir verlangt werden?

Im Praktikum darf nicht verlangt werden, dass du niedere Hilfstätigkeiten verrichtest und nur anderen zuarbeitest, das Gleiche leistest wie die angestellten Kolleg:innen oder dass du eigenverantwortlich für einen Aufgabenbereich zuständig bist. Die Tätigkeit von Praktikant:innen richtet sich gerade nicht nach betrieblichen Erfordernissen, sondern wesentlich ist der Ausbildungszweck.