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Bericht zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU

Die EU-Kommission hat die ehemalige deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles im Juli 2020 als Sonderberaterin von Sozialkommissar Nicolas Schmit ernannt. Ihre Aufgabe ist es zu untersuchen, wie der soziale Dialog, einschließlich seiner Akteure und Strukturen, auf EU-Ebene gestärkt und verbessert werden kann. Am 3. Februar legte Nahles ihren Bericht dazu vor.

Stärkere Einbindung der Sozialpartner in Europäisches Semester

Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren die Einbindung der Sozialpartner in das Europäische Semester auf nationaler und europäischer Ebene vorangetrieben. In einer Reihe von Mitgliedstaaten findet dies jedoch nach wie vor nur unbefriedigend statt. Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten daher aufgerufen, einen umfassenden Dialog mit den Sozialpartnern zu führen, wenn diese ihre Resilienz- und Aufbaupläne zur Nutzung der Mittel des Recovery Plan (Next Generation EU) im Zuge des Europäischen Semesters erstellen. Im Bericht wird die Kommission daher aufgefordert, die Beteiligung der nationalen Sozialpartner an den Vorbereitungsarbeiten sicherzustellen und zu überwachen.

Dreigliedrigen Sozialgipfel und Ausschuss für den sozialen Dialog effektiver gestalten

Die Arbeitsweisen des Ausschusses für den sozialen Dialog, in dem sich die europäischen Sozialpartner branchenübergreifend austauschen sowie des Dreigliedrigen Sozialgipfels, auf dem sich Sozialpartner und Vertreter der europäischen Institutionen treffen, sollten verbessert werden. Insbesondere die Ergebnisse des letzteren sollten relevanter für die Sitzungen des Europäischen Rates sein. Im Bericht wird daher die Einrichtung gemeinsamer Arbeitsgruppen vorgeschlagen, die sich aus VertreterInnen der EU-Kommission sowie der Sozialpartner zusammensetzen.

Verbesserte Konsultationen der Sozialpartner zu neuen Initiativen der Kommission

Während die Konsultation der Sozialpartner in der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik relativ gut funktioniert, gibt es in anderen Politikbereichen Raum für Verbesserungen. Um einen einheitlicheren Ansatz bei der Konsultation der Sozialpartner in allen Abteilungen der Kommission zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass jede Generaldirektion eine/n Mitarbeiter/in ernennt, die/der für den sozialen Dialog zuständig ist. Diese KoordinatorInnen sollten mit der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Inklusion zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die Sozialpartner in einem frühen Stadium in neue Initiativen einbezogen und konsultiert werden.

Mehr europäische Sozialpartnervereinbarungen

Im Jahr 2020 verabschiedeten die europäischen Sozialpartner 43 gemeinsame Erklärungen zur COVID-19-Pandemie. Auch die 2020 geschlossene Vereinbarung zu Digitalisierung ist ein gutes Beispiel für ein Abkommen, das von europäischen Sozialpartnern branchenübergreifend ausverhandelt und national umgesetzt wurde. Hinsichtlich der Vereinbarungen, deren Übernahme ins EU-Recht von den europäischen Sozialpartnern beantragt wurden, wird der Europäische Gerichtshof in den kommenden Wochen ein Urteil fällen. Danach wird die EU-Kommission klären müssen, wie sie diese Anträge künftig behandeln wird. Ein transparenter Prozess auf Grundlage klarer Kriterien ist hier laut Bericht erforderlich.

Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten

Die Kapazitäten der nationalen Sozialpartner in Europa sind sehr unterschiedlich. Der Bericht empfiehlt der Kommission deshalb, zusätzliche und gezielte Unterstützung bereitzustellen. Konkret soll der Zugang zu Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) dafür erleichtert werden.

Im Bericht spricht man sich auch für finanzielle Unterstützung bei der Einrichtung nationaler Datenbanken in jedem Mitgliedstaat für Kollektivvertrags- und Betriebsvereinbarungen aus.

Auch der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken der Sozialpartner in den einzelnen Mitgliedstaaten soll über eine Plattform gefördert werden. Die Sozialpartner sollten sich auch intensiver in Dialogen mit Zukunftsthemen der Arbeit wie etwa zu Digitalisierung oder Ökologisierung auseinandersetzen.

Die Einrichtung eines europäischen Preises zur Auszeichnung bewährter Praktiken des sozialen Dialogs, der alle zwei Jahre vergeben wird und Neuerungen in diesem Bereich sichtbar machen soll, wird ebenfalls vorgeschlagen. Speziell für künftige Führungskräfte nationaler Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen soll die Abhaltung von zwei- bis dreiwöchigen Schulungsprogrammen zum sozialen Dialog angeboten werden.

Überprüfung der Richtlinie zu Unterrichtungs- und Anhörungsrechten

Laut Bericht sollte die Kommission auch überprüfen, ob eine Überarbeitung der europäischen Rahmen-Richtlinie 2002/14/EG über die Beteiligung der ArbeitnehmerInnen und deren Rechte auf Unterrichtung und Anhörung vorzunehmen ist. Im Zuge dessen sollten gemeinsame Mindeststandards für europäische und nationale Unternehmen aufgenommen werden, um Missbrauch in Form von Briefkastenfirmen oder Lieferketten zu verhindern.