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EU-Kommission verschiebt Entwurf über Lieferkettengesetz nun zum dritten Mal

Der Griff in das Supermarktregal bedeutet in der Regel noch immer den Kauf eines Produkts, in dem Arbeitsausbeutung und im schlimmsten Fall sogar Kinderarbeit steckt. Ein Lieferkettengesetz soll Schluss machen mit der Ausbeutung von Mensch und Natur. Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ fordert eine verbindliche Regulierung von Unternehmen und zwar nicht nur in Österreich und in der EU, sondern weltweit!

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Pandemie verschärft Ausbeutung von (Kinder-)ArbeiterInnen weltweit

Eine Vielzahl unserer Alltagsprodukte basiert auf der Ausbeutung von ArbeiterInnen: vom Kakao, der auf westafrikanischen Kakaoplantagen geerntet wird bis hin zu den T-Shirts aus den Textilfabriken in Bangladesch. Auf den Kakaoplantagen in Ghana und der Côte d’Ivoire arbeiten noch immer rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für unsere Schokolade. TextilarbeiterInnen in Bangladesch bekommen noch immer keinen Lohn, der ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Wenn sich die Betroffenen organisieren, um sich dagegen zu wehren, sind sie oftmals von Repression betroffen.

Im Zuge der Pandemie stornierten mehrere Unternehmen Bestellungen bei ihren Zulieferbetrieben und weigerten sich für bereits produzierte Waren zu bezahlen. In Folge wurden Millionen ArbeiterInnen arbeitslos. Die Coronakrise zeigte deutlich auf: es braucht endlich verbindliche Regeln für Unternehmen!

Europäisches Lieferkettengesetz nun zum dritten Mal aufgeschoben

In ganz Europa wird derzeit über Lieferkettengesetze diskutiert. In Frankreich gibt es ein solches Gesetz bereits seit 2017, in Deutschland wurde im Sommer 2021 ein Lieferkettengesetz beschlossen. Auch auf EU-Ebene wird bereits seit dem Vorjahr über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Während Kinderarbeit aufgrund der Pandemie erstmals seit 20 Jahren wieder ansteigt, lobbyieren Wirtschaftsverbände gegen das EU-Lieferkettengesetz, wie ein NGO-Bericht im Sommer aufzeigte.

Der EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte im Vorjahr an, im Juni 2021 einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz zu präsentieren. Ohne Angabe von Gründen wurde der entsprechende Gesetzesentwurf nun auch im Dezember nicht wie angekündigt vorgelegt, sondern bereits zum dritten Mal verschoben.

Nur zivilrechtliche Haftung garantiert Betroffenen auch Entschädigungsleistungen

Besonders wichtig wird sein, dass ein künftiges EU-Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Haftung beinhaltet. Denn nur eine solche Haftung stellt sicher, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auch entschädigt werden. Reine Strafzahlungen, die lediglich an den jeweiligen Staat zu entrichten sind, helfen den Betroffenen nicht.

Darüber hinaus muss ein EU-Lieferkettengesetz auch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten beinhalten. Diese sollen zur Prävention dienen, damit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden erst gar nicht passieren. Generell muss ein solches Gesetz die gesamte Lieferkette abdecken und für alle Sektoren gelten.

Österreich und die EU müssen sich endlich aktiv für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten einbringen

Am Parkett des UN-Menschenrechtsrates wird bereits seit 2015 über ein globales Lieferkettengesetz verhandelt. Das sogenannte UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) wäre ein historischer Meilenstein, um die Straflosigkeit von Unternehmen endlich zu beenden. Während Staaten wie Brasilien und China die Bühne nützen, um den aktuellen Entwurf abzuschwächen, schweigt die österreichische Delegation weiterhin. Auch die Delegation der EU beteiligt sich noch immer nicht an der Diskussion über die einzelnen Artikel, sondern verkündete bloß generelle Statements. Österreich und die EU müssen sich endlich aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen zum UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten beteiligen.

80% für mehr Unternehmensverantwortung - Österreichs Regierung muss endlich handeln!

Für die österreichische Regierung steht ein nationales Lieferkettengesetz derzeit nicht zur Diskussion, sie möchte zunächst den Entwurf der EU-Kommission abwarten. Genauso möchte Österreich auch beim UN-Treaty abwarten, bis es eine gemeinsame EU-Position gibt. Ein Prozess der sich nun schon über ein halbes Jahrzehnt erstreckt.

Wie eine Umfrage verdeutlicht, fordern zudem auch über 80% der österreichischen Bevölkerung, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden endlich Verantwortung übernehmen müssen. Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ fordert die Regierung mittels einer Petition zum Handeln auf!