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Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich

Nach langwierigen Verhandlungen verständigten sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) am 24. Dezember auf ein Handels- und Partnerschaftsabkommen. Nach einer raschen Ratifizierung durch den Europäischen Rat sowie dem UK-Parlament ist dieses Abkommen nun seit 1. Jänner vorläufig in Kraft. Eine permanente Anwendung hängt noch von der Zustimmung des Europäischen Parlaments ab, welches bis spätestens März 2021 über die Einigung votieren soll. Im Abkommen werden die groben Rahmenbedingungen für die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geregelt.

Abkommen weist insbesondere Lücken im Dienstleistungssektor auf

Das Abkommen wird den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU komplizierter machen als bisher, obwohl die größten Streitpunkte beigelegt werden konnten. Diese waren vor allem gleiche Wettbewerbsbedingungen („level playing field“), Fischereirechte sowie die Streitbeilegung. Das Abkommen lässt jedoch noch viele Fragen ungeklärt, beispielsweise in Bezug auf den Dienstleistungssektor. Insbesondere Regelungen zu Finanzdienstleistungen, die für die britische Wirtschaft von großer Bedeutung sind, müssen noch ausverhandelt werden.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen: Europäische Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Wettbewerbsstandards sollen nicht untergraben werden

Das Vereinigte Königreich hat mit 1.1.2021 die EU-Zollunion sowie den europäischen Binnenmarkt verlassen. Durch das nun vereinbarte Abkommen sind aber auch künftig weder Zölle noch Mengenbegrenzungen für Waren aus UK, die für den europäischen Binnenmarkt bestimmt sind und umgekehrt, vorgesehen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Vereinigte Königreich durch nationale Regelungen über gleiche Wettbewerbsbedingungen an die EU-Standards angeglichen bleibt.

Im Abkommen verpflichten sich die EU und das Vereinigte Königreich deshalb durch eine „Nichtrückschrittsklausel“ dazu, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Wettbewerbsstandards nicht abzusenken und sich dadurch keinen unfairen Handelsvorteil zu verschaffen. Alle Waren, die in die EU eingeführt werden, müssen den EU-Produktstandards entsprechen und umgekehrt. Diese Verpflichtung ist jedoch nicht statisch. Die beiden Parteien bekennen sich auch dazu, diese Standards nicht nur künftig aufrechtzuerhalten, sondern sie weiter zu verbessern. Das Kapitel über Arbeits- und Sozialstandards bezieht sich auf das Schutzniveau in folgenden Bereichen:

  • Grundlegende Arbeitsrechte
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Faire Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsstandards
  • Unterrichtungs- und Anhörungsrechte auf Unternehmensebene
  • Umstrukturierungen

Streitbeilegungsverfahren und Sanktionsmöglichkeiten

Das wichtigste Gremium, das die Umsetzung des Abkommens überwacht, ist der Partnerschaftsrat. Ein politisches Gremium, in dem die EU und UK gleichermaßen vertreten sind. Beide Parteien können außerdem ein Schiedsgerichtsverfahren einsetzen, um Streitigkeiten zu beheben. Die Bestimmungen über ein „level playing field“ in den Bereichen Wettbewerb, Arbeit, Umweltschutz und Steuern unterliegen jedoch nicht dem Streitbeilegungsmechanismus, sondern einem gesonderten Verfahren.

Kommt es zu einer Verletzung der Regelungen über gleiche Wettbewerbsbedingungen einschließlich der ArbeitnehmerInnenrechte, kann ein sogenannter „Ausgleichsmechanismus“ ausgelöst werden. Dazu müssen jedoch wesentliche und nachweisbare negative Auswirkungen auf den gemeinsamen Handel vorliegen. In solch einem Fall könnte die EU oder UK einseitig Sanktionen gegen den jeweils anderen Vertragspartner verhängen und den Marktzugang dementsprechend einschränken. Dies entspricht jedoch einem Standardansatz in Freihandelsabkommen, den die Gewerkschaften aufgrund der Beweislast bisher stets als nicht zweckmäßig abgelehnt haben.

UK-Gewerkschaften zeigen sich trotz starker Kritik erleichtert über Abkommen

Führende GewerkschaftsvertreterInnen aus UK zeigen sich erleichtert darüber, dass es noch gelungen ist, ein Abkommen mit der EU zu vereinbaren. Die Einigung geht aus ihrer Sicht jedoch nicht weit genug und kann lediglich als Fundament für die künftigen Handelsbeziehungen betrachtet werden, die jedenfalls noch weiterentwickelt werden müssen.

Steve Turner, stellvertretender Generalsekretär der Gewerkschaft „UNITE-the union“, kommentierte die Nachricht über die erzielte Einigung folgendermaßen: „Die Regierung darf jetzt nicht die Füße hochlegen und behaupten, die Arbeit sei erledigt.“

Die Gewerkschaften kritisieren auch die monatelange und völlig unnötige Unsicherheit, die durch die rücksichtslose Verhandlungsposition der UK-Regierung verursacht wurde. „Dies habe die Arbeitslosigkeit ansteigen lassen, Investitionen abgewürgt und dadurch Innovationen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation im Land wäre dies jedoch dringen nötig gewesen“, so Turner weiter.

Die Generalsekretärin des britischen Gewerkschaftsbundes (TUC) Frances O’Grady schlug in eine ähnliche Kerbe und warnte auch davor, dass durch das Abkommen grundlegende Rechte der Beschäftigten auf dem Spiel stehen. "Wir werden keinen Wettlauf nach unten bei den Rechten Beschäftigter akzeptieren. Das Abkommen wird in seiner aktuellen Form keine Arbeitsplätze schützen und setzt hart erkämpfte ArbeitnehmerInnenrechte aufs Spiel."