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Spanien: Regierung plant umfangreiche Arbeitsrechtsreform

Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen haben sich die spanische Regierung und die Sozialpartner in einem dreigliedrigen Format auf eine Arbeitsrechtsreform geeinigt. Ende Dezember wurde der entsprechende Gesetzesvorschlag dem Parlament vorgestellt. Diese Initiative ist die erste Arbeitsrechtsreform seit über 20 Jahren, die eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für ArbeitnehmerInnen vorsieht.

pixelio.de - Andreas Hermsdorf

Substanzielle Stärkung von Branchenvereinbarungen vorgesehen

Durch die Arbeitsrechtsreform der konservativen Regierung 2012 wurden sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen auf sektoraler Ebene qualitativ und in ihrer Gültigkeit maßgeblich eingeschränkt. Gelang es den Gewerkschaften nicht, vor Ablauf eines gültigen sektoralen Abkommens mit den Arbeitgebern eine neue Vereinbarung zu verhandeln, war sogar der Fortbestand bereits getroffener Regelungen bedroht.

Um dieses Verhandlungsungleichgewicht zugunsten der Arbeitgeber zu beenden, plant die derzeitige Regierung eine Nachwirkungsregelung für sektorale Vereinbarungen. Dadurch können bereits erkämpfte Errungenschaften der Gewerkschaften gesichert werden und Branchenvereinbarungen bleiben auch nach Ablauf ihrer Geltungsdauer solange weiterhin wirksam, bis eine neue Regelung getroffen wurde. Die Wiederherstellung dieser Bestimmung stellt für den spanischen Gewerkschaftsbund CCOO den wichtigsten Punkt der Reform dar.

Sektoralen Abkommen will die Regierung darüber hinaus auch wieder Vorrang gegenüber innerbetrieblichen Regelungen einräumen. In Betriebsvereinbarungen sollen künftig lediglich Rahmenbedingungen ausgehandelt werden dürfen, die Besserstellungen gegenüber der Branchenebene vorsehen.

LeiharbeiterInnen waren bisher von den Branchenvereinbarungen völlig ausgeschlossen. Durch die Reform sollen künftig alle Beschäftigten eines Sektors von den Regelungen profitieren können.

Befristete und prekäre Arbeitsverhältnisse sollen stark eingeschränkt werden

Spanien hat EU-weit den höchsten Anteil an befristeten Arbeitsverhältnissen. In den meisten Fällen sind diese Befristungen jedoch kaum zu rechtfertigen. Die Arbeitsrechtsreform soll auch hier wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten schaffen. Künftig soll für alle Arbeitsverträge grundsätzlich die Annahme gelten, dass sie unbefristet sind. Liegt dennoch ein legitimer und nachvollziehbarer Befristungsgrund vor, soll dieser jedoch maximal ein Jahr, anstatt der bisher möglichen vier Jahre andauern dürfen. Weitere Verbesserungen sind auch bei Kettenarbeitsverträgen vorgesehen.

Für den Gewerkschaftsbund CCOO ist von großer Bedeutung, dass die Ausführung von Arbeiten im Rahmen von Leiharbeitsverträgen nicht mehr als Grund für einen befristeten Vertrag angegeben werden kann.

Der in Spanien weit verbreitete befristete Werkvertrag birgt für die AuftragnehmerInnen ein hohes Maß an Unsicherheit und ist laut Angaben des Gewerkschaftsbundes CCOO eine der Hauptursachen für Sozialbetrug. Mit der Reform soll diese prekäre Beschäftigungsform nun abgeschafft werden.

Neue Arbeitsverträge für Ausbildungsmodelle

Das bisherige Modell der Ausbildungsverträge soll sich durch die Reform grundsätzlich ändern. Die Regierung will das duale Ausbildungsmodell bestehend aus Theorie und Praxis (ähnlich der Lehre in Österreich) sowie die praktische Berufsausbildung von AbsolventInnen höherer Schulen vertraglich völlig neu festschreiben. So sollen die Auszubildenden vollständig sozialversichert werden.

Für Gewerkschaftsbund CCOO ist Reform „großer Schritt nach vorne“

Unai Sordo, Generalsekretär des Gewerkschaftsbundes CCOO, äußert sich wie folgt zur Initiative: „Diese tiefgreifende Arbeitsrechtsreform festigt eine klare Trendwende in der Arbeitsregulierung und -gesetzgebung, für die wir uns seit Jahren einsetzen. Sie wird ein großer Schritt nach vorne sein, nicht nur zur Verbesserung der Qualität der Beschäftigung, sondern vor allem zur Stärkung der Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen“.

Staatlicher Fonds zur Unterstützung für Betriebe bei der Sicherung von Beschäftigung

Ungünstige Rahmenbedingungen und Auftragsrückgänge führten in spanischen Unternehmen meist ohne Prüfung anderer Möglichkeiten zur Kündigung von Teilen der Belegschaft. Staatlich finanzierte Arbeitsmarktprogramme im Zuge der Corona-Pandemie haben jedoch gezeigt, dass Unternehmen auch Alternativen zur Verfügung stehen, um vorübergehende Einbrüche ohne Reduzierung der Beschäftigtenanzahl zu meistern.

Mit der Arbeitsrechtsreform soll nun ein neues Instrument zur Beschäftigungssicherung eingeführt werden. Unternehmen, die Maßnahmen wie Arbeitszeitverkürzungen oder vorübergehende Karenzierungen einzelner ArbeitnehmerInnen beantragen, kann Unterstützung aus einem staatlichen Fonds zur Verfügung gestellt werden. Der Beschäftigungsstand soll dadurch gehalten werden. Dieses Instrument soll jenen Unternehmen eine Hilfe sein, die aufgrund einer ungünstigen Wirtschaftslage mit Auftragseinbrüchen konfrontiert sind. Es soll aber auch Betrieben aus jenen Sektoren bereitstehen, die durch den Übergang in eine grüne und digitale Wirtschaft in Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten investieren. 

Factsheet
Arbeitrechtsreform in Spanien (EN)