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Hitze am Arbeitsplatz

Rechte, Pflichten und Schutzmaßnahmen

Extreme Temperaturen werden durch den Klimawandel immer häufiger. Besonders in Hitzeperioden kann die Arbeit zur gesundheitlichen Belastung werden. Viele Beschäftigte fragen sich daher, welche Rechte sie haben und was der Arbeitgeber tun muss. Hier findest du die wichtigsten Antworten.

Hohe Temperaturen können die Gesundheit am Arbeitsplatz gefährden. Sie mindern Konzentration und Leistungsfähigkeit, erhöhen die Fehlerquote und steigern das Unfallrisiko. Vor allem an sogenannten Tropennächten fehlt die notwendige Erholung, was die Belastung zusätzlich verstärkt.

Besonders betroffen sind Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Arbeit im Freien. Aber auch Büros ohne ausreichende Kühlung können schnell zur Hitzefalle werden.

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es derzeit nicht. Auch bei Temperaturen von 35 Grad oder mehr musst du grundsätzlich arbeiten.

Trotzdem hat dein Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss Maßnahmen setzen, wenn Hitze die Gesundheit gefährdet oder die Arbeitsbedingungen unzumutbar werden.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber:innen, für ein verträgliches Raumklima zu sorgen. Gibt es eine Klima- oder Lüftungsanlage, soll die Raumtemperatur im Sommer möglichst nicht über 25 °C liegen.

Wenn keine Kühlung vorhanden ist, müssen andere Maßnahmen geprüft werden, etwa Beschattung, Ventilatoren oder organisatorische Anpassungen. Eine Pflicht, eine Klimaanlage einzubauen, besteht allerdings nicht. Ist eine Anlage vorhanden, muss sie auch betrieben werden.

Gerade für Risikogruppen wie ältere Beschäftigte oder Schwangere können Temperaturen über 25 °C bereits gesundheitlich problematisch sein.

Nein. Gibt es allerdings bereits eine Klimaanlage, sollte die Raumtemperatur 25 Grad möglichst nicht überschreiten.
Ist keine Klimaanlage vorhanden, muss der Arbeitgeber andere Maßnahmen setzen, um die Belastung durch Hitze zu reduzieren. Dazu zählen etwa das Abdunkeln von Fenstern, Ventilatoren, Belüftungssysteme, Abkühlungsmöglichkeiten oder das Bereitstellen alkoholfreier Getränke.

Ja. In der Arbeitsstättenverordnung ist geregelt, dass der Arbeitgeber Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf reinigen lassen muss. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer:innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, müssen sofort beseitigt werden. Befeuchtungsanlagen müssen stets in hygienisch einwandfreiem Zustand erhalten werden.

Wer einen privaten Ventilator oder andere elektrische Kühlgeräte verwenden möchte, muss das vorher mit dem Arbeitgeber abklären. Dabei geht es auch um Sicherheitsfragen. Grundsätzlich sollten solche Geräte vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Für Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung gibt es grundsätzlich keine fixen Temperaturgrenzen. Der Arbeitgeber muss aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Maßnahmen setzen, um die Belastung zu reduzieren.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • ausreichend Trinkwasser
  • zusätzliche Pausen
  • geeignete Schutzkleidung
  • organisatorische Anpassungen der Arbeitszeit

 

Für bestimmte Bauberufe gilt eine spezielle Regelung. Bei Außentemperaturen von über 32,5 °C muss entweder ein Alternativarbeitsplatz gefunden oder die Tätigkeit eingestellt werden.

Hitze gilt hier als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Werden drei Stunden über 32,5 °C gemessen, gilt der ganze Tag als Schlechtwetter. Die entfallenen Arbeitsstunden werden über die BUAK entschädigt.

Eine generelle Pflicht, während einer Hitzeperiode Duschen zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht. Waschgelegenheiten müssen jedoch vorhanden sein, damit du dich nach der Arbeit reinigen kannst.

Bei großer Hitze wird man in der Regel davon ausgehen können, dass kurze Waschpausen zum Abkühlen zulässig sind.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht soll der Arbeitgeber alles Zumutbare tun, um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden. In der Praxis setzen viele Betriebe auf eine Kombination mehrerer Maßnahmen, etwa lockerere Bekleidungsregeln, ausreichend Getränke, Ventilatoren, zusätzliche Pausen oder angepasste Arbeitszeiten.

 

Auch Kopfbedeckungen und Sonnenschutz bei Arbeit im Freien sind wichtige Schutzmaßnahmen. Besonders gefährdete Beschäftigte müssen verstärkt berücksichtigt werden.

Das sollte mit dem Arbeitgeber oder der direkten Führungskraft abgesprochen werden. An besonders heißen Tagen können Bekleidungsvorschriften gelockert werden, etwa durch den Verzicht auf Krawatten oder das Tragen leichter Schuhe oder kurzer Hosen.

Wichtig ist aber: Schutzkleidung wie Helme oder Sicherheitsschuhe muss weiterhin getragen werden. Auch bestehende Uniform- oder Bekleidungsvorschriften gelten grundsätzlich weiter. Laut Hitzeschutzverordnung ist zudem UV-Schutzkleidung bereitzustellen und muss auch getragen werden.

Ja. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Besonders geschützt werden müssen etwa ältere Beschäftigte, gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer:innen sowie werdende oder stillende Mütter. Um ausreichend geschützt zu sein, sollten Arbeitnehmer:innen zudem eine besondere individuelle Gefährdung melden.

Ja. Wenn du aufgrund der Hitze ernsthafte gesundheitliche Beschwerden bekommst, darfst du den Arbeitsplatz verlassen und ärztliche Hilfe aufsuchen. Niemand muss so lange weiterarbeiten, bis es zu einem Hitzekollaps kommt.

Wenn der Zustand am Arbeitsplatz durch die Hitze gesundheitsschädigend wird und dein Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, dann kannst du dich direkt an das zuständige Arbeitsinspektorat wenden. Die Arbeitsinspektor:innen dürfen jederzeit den Betrieb betreten und Kontrollen durchführen. Den Kontakt zum zuständigen Arbeitsinspektorat findest du HIER

Die steigenden Temperaturen zeigen, dass die Arbeitswelt klimafit werden muss. Ziel ist, dass Arbeitgeber bereits ab etwa 25 °C wirksame Schutzmaßnahmen setzen und ab 30 °C bezahltes Hitzefrei möglich wird.

Im Mittelpunkt muss immer die Gesundheit der Beschäftigten stehen. Die Folgen der Klimakrise dürfen nicht auf die Arbeitnehmer:innen abgewälzt werden.

Wenn du unsicher bist, welche Schutzmaßnahmen in deinem Betrieb gelten oder ob deine Arbeitsbedingungen zulässig sind, beraten dich die Expert:innen der Gewerkschaft GPA gerne.

Alle Kontakte findest du HIER