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Lohnnebenkosten sind Beiträge zum Sozialstaat

Wer sie kürzen will, kürzt bei Arbeitnehmer:innen

„Lohnnebenkosten“ ist ein sperriges Wort, unter dem man sich nicht viel vorstellen kann. Es geht dabei aber um nichts anderes als um Beiträge der Arbeitgeber zum Sozialstaat. So fallen darunter unter anderem:

  • Pensionsbeitrag
  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenbeitrag
  • Wohnbauförderung
  • Beitrag für Familien
  • Beiträge für die Gehälter von Arbeitnehmer:innen im Insolvenzfall

Wenn Einsparungen bei den Lohnnebenkosten gefordert werden, bedeutet das also nichts anderes als Einsparungen bei der Sozialversicherung, der Arbeitslosenunterstützung oder auch bei Familienleistungen.

Ein paar Beispiele: Wer auch nur 0,1 Prozent bei der Krankenversicherung sparen will, muss dazusagen, dass dann ca. 350 Kassenarztstellen weniger finanzierbar sind. Schon jetzt gibt es aber einen Mangel an Kassenärzten.

Beim Budget des Arbeitsmarktservice, das von Einsparungen bei der Arbeitslosenunterstützung betroffen wäre, muss bereits jetzt auf Rücklagen zurückgegriffen werden, weil das laufende Budget für Schwerpunktthemen wie Jugendliche mit Behinderung, Frauen am Arbeitsmarkt, Ökologisierung oder Deckung des Fachkräftebedarfs nicht ausreicht.

Wird beim Pensionsbeitrag gespart, dann wird es künftiger weniger Pension geben – oder Arbeitnehmer:innen müssen länger arbeiten anstatt mit 65 in Pension gehen zu können.

Wo auch immer eingespart werden soll, fehlt nachher das Geld. Das lässt nur zwei Optionen offen: Entweder gibt es für Arbeitnehmer:innen dann weniger Leistungen oder es müssen neue Steuern eingeführt werden. Das würde bedeuten, dass Arbeitgeber weniger und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr bezahlen.

Deine Gewerkschaft GPA lehnt beides ab. Um den Sozialstaat weiter zu finanzieren, braucht es weiter einen Beitrag der Unternehmen. Dieser sind die Lohnnebenkosten.

Lade dir hier das Plakat zu den Lohnnebenkosten zum Ausdrucken herunter!