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werde jetzt mitglied bei der gewerkschaft gpa!

 

Rund 280.000 Mitglieder profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA. Das willst du auch? Für maximal 1 % deines Gehalts bekommst du alle Vorteile!

 

Deinen Mitgliedsbeitrag kannst du auch in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzen. Dadurch sparst du zusätzlich. Mehr Infos zum Mitgliedsbeitrag findest du in unseren oft gestellten Fragen (FAQs).

 

Du kannst deine Mitgliedschaft außerdem jederzeit ganz einfach kündigen: Schreib uns ein kurzes Mail.

 

Mach es wie unsere 280.000 Mitglieder - tritt jetzt gleich hier bei und hol dir alle Vorteile!

 

Get information on Your Union Membership in English right here.

Das bewirkst du mit deiner Mitgliedschaft

 

Gemeinsam mit 280.000 weiteren Mitgliedern der Gewerkschaft GPA bist du das Herzstück der Gewerkschaft💓.

Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat, umso stärker ist sie und umso besser kann sie für deine Interessen kämpfen💪.

Mit deiner Mitgliedschaft sicherst du ab: 

 

  • Jährliche Gehaltserhöhungen
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Regelungen für gute Arbeitszeit
  • Einsatz für ein gutes Leben für alle
  • Kampf gegen Ungerechtigkeiten in der Arbeitswelt

Das bekommst du von deiner      MITGLIEDSCHAFT

 

Unsere 280.000 Mitglieder profitieren von vielen exklusiven Leistungen. Die meisten schätzen besonders, dass Gewerkschaftsmitglieder sicherer im Arbeitsleben sind. Tritt auch du jetzt bei und hol dir alle Vorteile für Mitglieder: 

  • Rechtsschutz – Vertretung vor Arbeitgeber, Gericht und Behörden
  • Berufshaftpflicht-Versicherung bis 100.000 Euro
  • Beratung zu Pension, Sozialversicherung, Weiterbildung und mehr. Vereinbare einen Termin unter: 

So kannst du deiner gewerkschaft gpa beitreten

Digital 

 

Du willst lieber online bei deiner Gewerkschaft Mitglied werden? Dann findest du hier dein online Mitglieds-Formular.  

Hand füllt Formular aus

Analog

 

Du willst dein Mitglieds-Formular ausdrucken und ausfüllen? Kein Problem. Hier kannst du es herunterladen

Oft gestellte Fragen (FAQs) zur GPA-Mitgliedschaft

Du zahlst maximal 1 % deines Bruttoeinkommens oder deines Bruttolehrlingseinkommens.

 

Wir stehen für Fairness. Deswegen hängt die Höhe des Mitgliedsbeitrags vom Einkommen ab.

 

Normalerweise beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 1 % des Bruttoeinkommens. Du kannst aber noch mehr sparen! Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin berücksichtigt deinen Mitgliedsbeitrag noch nicht in der Lohnverrechnung? Dann kannst du deinen Mitgliedsbeitrag von der Lohnsteuer absetzen!

 

Ein "Rechenbeispiel" dazu: Wenn du bei uns zum Beispiel 36,30 € (der "maximale" Beitrag) Mitgliedsbeitrag im Monat bezahlst, bekommst du rund 14,50 € bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung zurück. Dein monatlicher Mitgliedsbeitrag verringert sich dadurch auf rund 20 €. 

Du musst im Jahr 2023 maximal 36,30 € im Monat zahlen. (Nach Absetzen von der Lohnsteuer sogar nur mehr rund 20 €). Der maximale Beitrag wird jedes Jahr angepasst.

 

Bestimmte Gruppen wie Schüler:innen oder Pensionist:innen zahlen noch weniger. Alle Details findest du weiter unten. 

 

Monatliche Fixbeiträge:

  • Arbeitslose
  • Zweitmitgliedschaft
  • unbezahlte Freistellung
  • vorzeitiger Mutterschutz
  • Präsenzdiener/Zivildiener ohne Vormitgliedschaft
  • Kindergeldbezieher:innen ohne Vormitgliedschaft

>> bezahlen EUR 1,80/Monat

 

 

  • geringfügig Beschäftigte

>> bezahlen EUR 2,-/Monat

 

 

Jährliche Fixbeiträge: 

  • Schüler:innen, Student:innen EUR 12,-/Jahr
  • Pensionist:innen EUR 36,-/Jahr
     

Sonstige Beiträge:

 

Für atypisch Beschäftigte, Werkvertragsnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, CrowdworkerI:innen sowie Freie Journalist:innen mit Presseausweis beträgt der monatliche Beitrag 1 % des Bruttogehalts, mindestens jedoch EUR 10,-/Monat.


Journalist:innen in Pension mit Presseausweis EUR 8,-/Monat.

 

 

Beitragspflichtig sind monatliche regelmäßige Bezüge wie:

  • Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen
  • Leistungszulagen, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Treuezulagen, Bildschirmzulagen
  • Prämien/Provisionen
  • Kündigungs- und Urlaubsentschädigung
  • vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Teilkarenz & Gleitpension
  • vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Altersteilzeit
  • Altersteilzeitgeld vom AMS
     

Nicht beitragspflichtig:

  • Überstunden (auch Pauschalien)
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Aufwandsentschädigungen
  • Mankogelder
  • Bauzulagen
  • Trennungsgelder
  • Bilanzgelder
  • Remunerationen
  • Naturalbezüge
  • Geldablösen von Naturalbezügen
     

Zeiten, in denen du keinen Beitrag zahlen musst:

(werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn du davor mindestens 6 Monate Mitglied warst)

  • Gesetzlicher Mutterschutz
  • Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
  • Krankheit ohne Gehaltsbezug
  • Präsenz- bzw. Zivildienst

 

Das gilt auch für:

  • Entwicklungshilfe
  • Bildungskarenz
  • Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)

Deine Gewerkschaft GPA verhandelt rund 170 verschiedene Kollektivverträge. Wir sind vor allem für Angestellte zuständig.

Wir sind für dich zuständig, wenn du zum Beispiel im Handel, im Sozialbereich, in der Pflege, in der Betreuung, bei der Sozialversicherung, im IT-Bereich oder im EDV-Bereich, in der Metallindustrie, in der chemischen Industrie, bei einer Bank, bei einer Versicherung, im Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsbereich und in vielen Bereichen mehr arbeitest.

Du bist nicht sicher, ob deine Gewerkschaft GPA für dich zuständig ist? Unsere Kolleginnen und Kollegen am Service-Telefon können dir helfen. Ruf uns an: 05/0301.

Eine Auflistung der Branchen, die wir vertreten, findest du außerdem hier.

Ja, natürlich. Du kannst auch der Gewerkschaft GPA beitreten, wenn du gerade deine Lehre machst.

Lehrlinge können bei der Gewerkschaft GPA Mitglied werden und profitieren von besonderen Angeboten und Vorteilen.

Außerdem kannst du deinen Mitgliedsbeitrag bei der Gewerkschaft GPA von der Steuer absetzen. Damit sparst du nochmal extra Geld. 

Ja, natürlich. Du kannst auch der Gewerkschaft GPA beitreten, wenn du zur Schule gehst oder studierst. Deine Gewerkschaft setzt sich in diesem Bereich zum Beispiel für gute, bezahlte Praktika und gute Lernbedingungen ein. Du zahlst nur 12€ im Jahr und profitierst von vielen exklusiven Vorteilen. 

Nein, weil wir deine Daten selbstverständlich schützen.

 

Du willst, dass dein Mitgliedsbeitrag direkt von deinem Gehalt abgezogen wird? Kein Problem – dann erfährt aber die Personalabteilung/das Lohnbüro deines Betriebs davon. Du willst das nicht? Du kannst stattdessen auch per Bankeinzug zahlen.

Wie es für dich am angenehmsten ist: 

Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Schick uns einfach ein formloses Mail an service@gpa.at. Du zahlst dann ab dem Folgemonat keinen Mitgliedsbeitrag mehr.

 

Wenn du möchtest, kannst du uns nachdem du deine Mitgliedschaft beendet hast, auch ein Löschbegehren schicken. Wir löschen dann deine Daten aus unserem System.

Du kannst den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzen. Er wirkt daher steuermindernd. 

Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

 

Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge. Das ist eine Bestätigung fürs Finanzamt. Diese brauchst du, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.

Dann schreibst du uns in einem formlosen Mail an service@gpa.at, was sich verändert.

 

Das ist wichtig, damit du einen Mitgliedsbeitrag zahlst, der auch deinem aktuellen Einkommen entspricht.

Verständige uns deshalb bitte:
 

  • Wenn du deinen Job/die Branche wechselst und nicht sicher bist, ob die Gewerkschaft GPA noch für dich zuständig ist
  • Wenn du deine Pension antrittst
  • Wenn du deine Arbeit verlierst.
  • Wenn du in gesetzlichem Mutterschutz bist.
  • Wenn du in Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß bist
  • Wenn du krank bist und kein Gehalt beziehst
  • Wenn du in Präsenz- bzw. Zivildienst bist
  • Wenn du Entwicklungshilfe leistest
  • Wenn du in Bildungskarenz bist
  • Wenn du in Familienhospizkarenz bist (bei völliger Freistellung)

Ganz ohne Stress:

  • Entweder, indem der Beitrag direkt von deinem Gehalt/Lohn/ Lehrlingseinkommen abgezogen wird.
  • Oder, indem du einen automatischen Bankeinzug einrichtest. Dein Mitgliedsbeitrag wird dann monatlich überwiesen.

 

Alle Details zu beiden Zahlungsmethoden findest du, wenn du dein Mitgliedsformular online oder dein Mitgliedsformular ausgedruckt ausfüllst.

Du kannst auf jeden Fall Gewerkschaftsmitglied werden – unabhängig davon, woher du kommst! Egal, ob du einen österreichischen Pass hast, ob du aus einem EU-Land kommst oder ob du aus einem Nicht-EU-Land kommst: Wenn du:

 

- in Österreich arbeitest;

- in Österreich arbeitslos gemeldet bist;
- in Österreich unbezahlt freigestellt bist;

- in Österreich im (vorzeitigen) Mutterschutz bist;

- in Österreich Kindergeld beziehst;

- in Österreich geringfügig beschäftigt bist;

- in Österreich Schülerin oder Schüler bist;

- in Österreich studierst;

- in Österreich in Pension bist;

- in Österreich atypisch beschäftigt bist;

- in Österreich einen Werkvertrag hast;

- in Österreich freier Dienstnehmer oder freie Dienstnehmerin bist;

- in Österreich als Crowdworkerin oder als Crowdworker arbeitest oder

- in Österreich als freie Journalistin oder als freier Journalist mit Presseausweis arbeitest,

 

dann kannst du Mitglied bei deiner Gewerkschaft GPA werden. Melde dich hier bei uns, wenn du unsicher bist, ob wir deine richtige Gewerkschaft sind oder wenn du sonstige Fragen hast. 

 

Und warum bist du Mitglied?

Ich bin Pflegerin. Und ich bin nur ein Mensch. Sollte mir irgendwann mal ein Fehler in der Arbeit passieren, weiß ich, dass ich GPA-Mitglied bin. Und das heißt, dass ich eine Berufshaftpflicht- und eine Berufsrechtschutz-Versicherung habe. Wenn mir in der Arbeit mal ein Missgeschick passiert, bin ich gut versichert.

Rita, Pflegerin, 40

Mein Ex-Chef wollte mir wirklich viele Überstunden nicht auszahlen. Zum Glück bin ich schon seit meiner Studienzeit GPA-Mitglied. Die Rechtsexpertin von der GPA hat zuerst versucht, eine Einigung mit meinem Chef zu finden. Als das nicht geklappt hat, sind wir vor Gericht gegangen. Ich habe Recht bekommen – und 4000€.

Anil, IT-Techniker, 28