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Kindererziehungszeiten

Kurz erklärt!

Kindererziehungszeiten können für die Pension als Versicherungszeiten berücksichtigt und im Pensionskonto gutgeschrieben werden. Da die genaue Anrechnung und Bemessung von individuellen Faktoren abhängt, hol dir eine Bestätigung deiner Zeiten direkt bei der Pensionsversicherung.

Warum das wichtig ist:

Erziehungsphasen dämpfen häufig das Erwerbseinkommen; die Anrechnung hilft, Lücken am Pensionskonto abzufedern.

So gehst du vor:

  1. Geburts- und Betreuungszeiten sammeln, Nachweise bereithalten
  2. Erfassung und Höhe der Gutschriften im Pensionskonto checken (Beratung/Online-Services)  
  3. Gegebenenfalls Pensionssplitting zusätzlich in Betracht ziehen