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Teilpension

Kurz erklärt!

Die Teilpension ermöglicht es, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Alterspension zu beziehen. Anspruch besteht ab 2026; 

Geeignet für:

Menschen, die vor dem endgültigen Pensionsantritt stufenweise aus dem Erwerbsleben aussteigen möchten.

Personen, die ihre Arbeitszeit reduzieren und dennoch Einkommen plus einen Pensionsanteil beziehen wollen.

Achtung: Wer eine Teilpension bezieht, kann später keinen Anspruch mehr auf Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder eine Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit erwerben.

So gehst du vor:

  1. Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin vereinbaren (Reduktion schriftlich festhalten).
  2. Antrag bei der Pensionsversicherung (online-Formular oder formlos, unterschriebenes Formular nachreichen) und Nachweis der Arbeitszeitreduktion beilegen.
  3. Bescheid abwarten; die Teilpension gebührt ab dem Stichtag.