Teilpension
Kurz erklärt!
Die Teilpension ermöglicht es, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Alterspension zu beziehen. Anspruch besteht ab 2026;
Geeignet für:
Menschen, die vor dem endgültigen Pensionsantritt stufenweise aus dem Erwerbsleben aussteigen möchten.
Personen, die ihre Arbeitszeit reduzieren und dennoch Einkommen plus einen Pensionsanteil beziehen wollen.
Achtung: Wer eine Teilpension bezieht, kann später keinen Anspruch mehr auf Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder eine Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit erwerben.
So gehst du vor:
- Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin vereinbaren (Reduktion schriftlich festhalten).
- Antrag bei der Pensionsversicherung (online-Formular oder formlos, unterschriebenes Formular nachreichen) und Nachweis der Arbeitszeitreduktion beilegen.
- Bescheid abwarten; die Teilpension gebührt ab dem Stichtag.
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