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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist eine einkommensersetzende Familienleistung für Eltern, die vor der Geburt die erforderlichen Zeiten einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit erfüllen. 

Es beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Wochengeldes und kann bei Bezug durch nur einen Elternteil längstens bis zum 365. Tag ab der Geburt bezogen werden. Während des Bezugs besteht Krankenversicherungsschutz.

Das Kinderbetreuungsgeld selbst ist kein Erwerbseinkommen und ersetzt daher keine normalen Pensionsbeiträge.

Auch für Lores Pension ist die Kinderbetreuung relevant. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld selbst führt nicht zu normalen Pensionsbeiträgen. Für Lore werden jedoch grundsätzlich bis zu vier Jahre pro Kind als Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung berücksichtigt. 2026 wird dafür eine gesetzlich festgelegte monatliche Beitragsgrundlage von 2.468,01 Euro herangezogen. Diese Zeiten werden auf ihrem Pensionskonto berücksichtigt.

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